Was ist der TRVB – Arbeitskreis?
Der TRVB-Arbeitskreis ist im Sachgebiet 4.3 im Referat 4 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes organisiert und wird mit je einem Delegierten der neun Landesfeuerwehrverbände, der sechs Berufsfeuerwehren sowie einem Vertreter der Betriebsfeuerwehren beschickt.
Die Erstellung der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz erfolgt in Kooperation mit den Österreichischen Brandverhütungsstellen, weshalb auch Vertreter der Landesbrandverhütungsstellen in den Arbeitskreis delegiert sind.
Zu guter Letzt wird die Richtlinienarbeit der Experten noch durch Beobachter des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), des Austrian Standards International (ASI), des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (OVE) sowie des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) unterstützt.
Der Bogen der vom TRVB-Arbeitskreis erarbeiteten Richtlinien spannt sich vom abwehrenden Brandschutz (F-TRVBs), über den baulichen Brandschutz (B-TRVBs), den anlagentechnischen Brandschutz (S-TRVBs) bis hin zum organisatorischen Brandschutz (O-TRVBs).
Die vom TRVB-Arbeitskreis erarbeiteten Richtlinien sind gesetzlich nicht verbindlich, repräsentieren im Allgemeinen jedoch die „anerkannten Regeln der Technik“ und können bzw. werden von Sachverständigen regelmäßig als Grundlage ihrer Beurteilungen herangezogen.