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Zusatzinfo: TRVB 117 O

  1. Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis 1.1.2025 verlängert.
  2. Es wird hiermit klargestellt, dass die TRVB 119 O und die TRVB 120 O, welche gemäß TRVB 117 O, Pkt. 6.6. pflichtig auszugeben sind, wahlweise als Hardcopy oder in elektronischer Form (z.B. USB-Stick) ausgegeben werden dürfen.

BSW- und BSB-Ausbildung

Seitens des TRVB-AK wird hiermit eindeutig klargestellt, dass ausreichende Deutsch-Kenntnisse eine Grundvoraussetzung sind, um dem Kurs folgen zu können, die Prüfung positiv absolvieren zu können und die zukünftigen Aufgaben in den Betrieben wahrnehmen zu können.

Die Verwendung von technischen Hilfsmitteln wie z.B. Smartphones mit Übersetzungs-App ist bei der Abschlussprüfung absolut unzulässig.