Allgemeine Regeln für Stellungnahmen zu Entwürfen

  • Stellungnahmen müssen konkrete Alternativvorschläge beinhalten.
  • Die vorliegende Richtlinie enthält u.U. falsche Querverweise (endgültige Korrekturlesung findet erst statt): Stellungnahmen zu falschen Querverweisen sind daher entbehrlich.
  • Verspätet einlangende Stellungnahmen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Entwurf handelt, der sich im Zuge des Stellungnahmeverfahrens u.U. noch gravierend ändern kann; es sollten daher weder Planungen, Errichtungen oder Schulungen nach diesem Entwurf erfolgen.

Bitte richten Sie Stellungnahmen zu TRVBs innerhalb der Frist anhand des Formulars ausschließlich im Format .docx per Mail an sg4.3@feuerwehr.or.at. Vielen Dank!

TRVB 147 S Sprühwasser-Löschanlagen

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 19.09.2024
  • Stellungnahmefrist bis
  • 14.11.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am

TRVB 111 S 24 Rauchabzug für Stiegenhäuser

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 08.01.2024
  • Stellungnahmefrist bis
  • 07.02.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am
  • 19.09.2024

TRVB 121 O BRANDSCHUTZPLÄNE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 27.12.2023
  • Stellungnahmefrist bis
  • 07.02.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am
  • 19.09.2024