Kostenlose Hepatitis Impfung für Feuerwehrmitglieder
Seit dem Jahr 2017 wird Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren eine kostenlose Hepatitis Impfung gewährt. Die Rechtsgrundlage findet sich im § 188b ASVG in dem es heißt:
Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B zu gewähren.
Der bisherige Prozess, der eine quartalsweise zentrale Meldung vorsah, wurde nun neu aufgesetzt und soll eine zügigere Abwicklung zwischen Feuerwehrmitglied und Ärztin / Arzt ermöglichen. Hierfür wurden zwischen der AUVA und dem ÖBFV Formulare entwickelt, die das Feuerwehrmitglied und die Ärztin / den Arzt unterstützen und eine Kostenübernahme durch die AUVA ermöglichen.
Ablauf:
Die Formulare sind seit 18. Juli 2022 auf der Homepage der AUVA abrufbar.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Der Impfstoff ist bei meinem Arzt in der Ordination vorrätig. Besteht die Möglichkeit einer direkten Abrechnung bzw. Rückerstattung durch die AUVA, ohne dass der Impfstoff neuerlich bestellt wird?
Nein, es gibt keinen Kostenersatz für vorhandenen Impfstoff. Die AUVA hat Verträge mit Lieferanten über einen eigenen Vertrag.
Der impfende Arzt ist in keiner Ordination tätig, sondern arbeitet als Spitalsarzt. An welche Adresse soll der Impfstoff geliefert werden?
Grundsätzlich ist die Lieferung in eine Ordination vorgesehen. Alternativ kann an einen Standort der Feuerwehr geliefert werden, wenn sichergestellt ist, dass eine adäquate Kühlmöglichkeit vorhanden ist und für den Lieferanten „Öffnungszeiten“ (wenn auch eingeschränkt) ersichtlich sind. Die Lieferung an ein Spital oder eine Apotheke ist nicht möglich.
Die Immunitätsuntersuchung (Titer-Bestimmung) ist nach der 3. Teilimpfung vorgesehen. Werden die Kosten für die Immunitätsuntersuchung auch übernommen, wenn nur zwei von drei Teilimpfungen (z.B. aufgrund einer COVID-19 Infektion) durchgeführt wurden?
Nein, die 3. Teilimpfung ist für den Langzeitschutz und wird sechs Monate bis ein Jahr nach der 1. Teilimpfung geimpft und steht in keinem Zusammenhang mit einer Infektion. Eine Titer-Bestimmung nach zwei Teilimpfungen ist nicht aussagekräftig. Diese Impfempfehlung entspricht dem „Impfplan Österreich 2022“ (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html).
Der Impfstatus des Mitglieds bzw. der Titer ist unbekannt. Werden die Kosten für die Immunitätsuntersuchung von der AUVA getragen?
Nein, gemäß dem Impfplan Österreich kann man eine Impfung nur dann als gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt. Somit ist eine Grundimmunisierung vorgesehen (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html).
Werden die Kosten für eine Immunitätsuntersuchung (Titer-Bestimmung) übernommen?
Ja, die Kosten werden für eine Immunitätsuntersuchung nach der Grundimmunisierung übernommen. Diese soll frühestens vier Wochen bis spätestens sechs Monate nach der 3. Teilimpfung erfolgen. Ausnahme: Wenn aus früheren Impfaktionen keine Immunitätsuntersuchung durchgeführt wurde, werden die Kosten ebenso übernommen, wenn die Grundimmunisierung mit dem Datum der drei Teilimpfungen am Formular bestätigt wird.
Wichtig: Die Kosten werden durch die AUVA nur übernommen, wenn die Impfdaten vollständig (Tag, Monat, Jahr) angegeben werden!
Werden die Kosten für die Impfung und Immunitätsuntersuchung von freiwilligen Feuerwehrmitgliedern unter 18 Jahren, die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, von der AUVA übernommen?
Die Kosten für die Impfung werden nach landesgesetzlichen Regelungen ab Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen. Mitglieder der Feuerwehrjugend sind nicht abgedeckt, es wird jedoch auf das bestehende „Kinderimpfprogramm“ (Impfplan Österreich, empfohlene kostenfreie Impfung) verwiesen (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html).
Werden die Kosten für die Impfung und Immunitätsuntersuchung von freiwilligen Feuerwehrmitgliedern über 65, die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, von der AUVA übernommen?
Die Kosten für die Impfung werden nach landesgesetzlichen Regelungen für die Dauer des aktiven Feuerwehrdienstes übernommen. Danach werden die Kosten nur dann übernommen, wenn das Mitglied nach den landesgesetzlichen Regelungen weiterhin zu Einsatzdiensten herangezogen wird und das besondere Infektionsrisiko weiterhin gegeben ist.
Wie erfolgt die Beurteilung durch den Feuerwehrkommandanten, ob ein Mitglied einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt ist?
Der Feuerwehrkommandant kann davon ausgehen, dass jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das an Feuerwehreinsätzen mitwirkt und somit Gefahr läuft, mit infiziertem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt zu geraten, einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt ist.
Wo findet man eine Liste der Vertragslabore, die mit der AUVA direkt verrechnen?
Die aktuelle Laborliste kann man auf der Homepage der AUVA einsehen. Link: https://auva.at/praevention/sicher-arbeiten/berufskrankheiten/schutzimpfungen/
Ist eine kostenlose Impfung für Mitglieder von Berufs- und Betriebsfeuerwehren möglich?
Nein, die Impfung nach § 188b ASVG als vorbeugende Maßnahme ist nur Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren zu gewähren.
Kann man diese Möglichkeit nur für die Grundimmunisierung nutzen oder ist nach zehn Jahren auch eine Auffrischungsimpfung möglich?
Sowohl die Kosten für die dreiteilige Grundimmunisierung, als auch für die Auffrischung werden übernommen. Zusätzlich werden nach erfolgter Grundimmunisierung die Kosten für die Immunitätsuntersuchung übernommen.
Kann bei der Bestellung zwischen Kombi-Impfstoffen und monovalenten Impfstoffen unterschieden werden?
Ja, am Bestellformular kann bei der Grundimmunisierung zwischen „A“, „B“ und „AB“ ausgewählt werden. Bei der Auffrischung kann zwischen „B“ und „AB“ unterschieden werden. Als Standardimpfstoff für Auffrischungen ist der monovalente „B“ Impfstoff in Verwendung. Eine reine Auffrischung „A“ ist nicht vorgesehen.
Welchen Betrag kann ein Arzt an die AUVA verrechnen?
Für jede Teilimpfung oder Auffrischungsimpfung können EUR 12,00 an die AUVA verrechnet werden. Der Arzt stellt eine Rechnung an die „HUB-Verrechnung“. Auch Feuerwehrärzte haben die Möglichkeit eine Rechnung zu stellen. Das Beratungsgespräch erfolgt im Rahmen der hausärztlichen Tätigkeit.
Welche Daten muss die Rechnung enthalten?
Auf der Rechnung muss der Name des geimpften Feuerwehrmitglieds, die Sozialversicherungsnummer, das Impfdatum und der Betrag ausgewiesen sein. Sammelrechnungen sind möglich.
Über welchen Weg wird an die AUVA verrechnet?
Der Arzt stellt eine Rechnung an die HUB-Verrechnungsstelle. Die Rechnung kann per Mail, FAX oder postalisch übermittelt werden. Rechnungsadresse: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung, Verrechnungsstelle, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, Fax: +43 5 93 93-20773 E-Mail: HUB-Verrechnung@auva.at
Wie ist die Lieferung des Impfstoffes an eine Ordinationsadresse bei z.B. eingeschränkten Ordinationszeiten (Nachmittags) in der Praxis geregelt?
Es erfolgen durch den Lieferanten zwei Zustellversuche. Der zweite Zustellversuch orientiert sich an den angegebenen Öffnungszeiten.
Ist eine Immunitätsuntersuchung (Titer-Bestimmung) nach der Grundimmunisierung verpflichtend?
Nein, die Immunitätsuntersuchung ist nicht verpflichtend wird jedoch empfohlen und die Kosten werden von der AUVA getragen. Diese soll frühestens vier Wochen bis spätestens sechs Monate nach der 3. Teilimpfung erfolgen. Die Kosten für eine spätere Immunitätsuntersuchung werden von der AUVA übernommen, sofern die Grundimmunisierung mit dem Datum der drei Teilimpfungen am Formular bestätigt wird und keine Immunitätsuntersuchung durchgeführt wurde.
Wichtig: Die Kosten werden durch die AUVA nur übernommen, wenn die Impfdaten vollständig (Tag, Monat, Jahr) angegeben werden!
Stand: 03.04.2024
Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik stehen wir Ihnen gerne unter hepatitis@feuerwehr.or.at zur Verfügung.