Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2011
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes in Justizanstalten festzulegen.
Durch die gegenständliche Richtlinie bleiben gesetzliche Bestimmungen unberührt.
Diese Richtlinie ist auf alle innerhalb eines definierten Areals liegenden Objekte – welche den vorhin genannten Einrichtungen angehören – anzuwenden. In reinen Verwaltungsgebäuden ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden, hierbei wird auf die OIB RL 2 „Brandschutz“ verwiesen.
Angeschlossene Bauten, welche durch Brandabschnittsbildungen getrennt sind, mit Funktionen, die nicht der Verwahrung von Insassen dienen oder nicht unmittelbar für die oben genannten Bauten funktionell notwendig sind, sind gesondert zu behandeln. Im speziellen sind in diesem Zusammenhang Gerichtsgebäude zu nennen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Allgemeine Anforderungen
3.1. Schutzziele
3.2. Lage der Funktionseinheiten
3.3. Brandschutzkonzept
3.4. Brandschutz während Bauarbeiten
4. Brandabschnitte und Rauchabschnitte
4.1 Brandabschnittsflächen
4.2. Rauchabschnitte
5. Baulicher Brandschutz
5.1. Bauteile
5.2. Brandabschnitte
5.3. Unterbrandabschnitte
5.4. Installationsschächte
5.5. Öffnungen und Durchdringungen durch brandabschnittsbildende Wände und Decken
5.6. Horizontale Brandabschnittsbildung
5.7. Brandabschnittsbildende Wände
5.8. Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
5.9. Anforderungen an das Brandverhalten von Ausstattungsmaterialien und Dekorationen
5.10. Stiegenhäuser, Fluchtwege, Gänge
5.11. Heizung
6. Anlagentechnischer Brandschutz
6.1. Elektrische Anlagen und Installationen
6.2. Sicherheitsbeleuchtung / Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
6.3. Sicherheitsstromversorgung
6.4. Blitzschutzanlage
6.5. Brandmeldeanlage (BMA)
6.6. Entrauchungsanlagen
6.7. Interne Alarmierungsanlage
6.8. Schlüsselsystem
6.9. Objektfunkanlage
6.10. Klima – und Lüftungsanlagen
7. Abwehrender Brandschutz
7.1. Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe
7.2. Flächen für die Feuerwehr
7.3. Löschwasserversorgung
7.4. Brandschutzpläne, Alarmpläne
8. Brandschutzorganisation (BSO)
8.1. Justizanstalten mit Belagsfähigkeit bis 100 Insassen
8.2. Justizanstalten mit Belagsfähigkeit über 100 Insassen und bis 300 Insassen
8.3. Justizanstalten mit Belagsfähigkeit über 300 Insassen