Beschreibung
aktuelle Ausgabe: Mai 2018
Aufgrund der Verwendung von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z.B. Stahlbeton- und Glaskonstruktionen), der zunehmenden Tendenz zu Groß- und Sonderbauten (z.B. Großobjekte, mehrere Untergeschoße, innenliegende Stiegenhäuser bei Hochhäusern) und dem möglichen Vorhandensein von Störfeldern (z.B. EDV-Anlagen) kann der Funkverkehr für die Feuerwehr und für andere Einsatzorganisationen massiv eingeschränkt werden. Für die Durchführung von wirkungsvollen Menschenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie für die Berücksichtigung der Sicherheit der Einsatzkräfte ist eine ausreichende Funkversorgung erforderlich. Durch die Installation einer Objektfunkanlage als örtliche Sende- und Empfangseinrichtung kann für die Einsatzkräfte eine gesicherte Funkkommunikation innerhalb eines Gebäudes, aus dem Gebäude nach außen sowie von außen in das Gebäude sichergestellt werden. Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Anforderungen hinsichtlich Auslegung, Installation, Überprüfung und Instandhaltung einer Objektfunkanlage zu definieren.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt für alle Neubauten. Bei Bestandsbauten, Nachrüstungen und freiwillig errichteten Objektfunkanlagen (ohne behördliche Vorschreibung) können Abweichungen unter Berücksichtigung von technischen Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit usw. mit Zustimmung der Feuerwehr und vorschreibenden Behörde getätigt werden.
Inhaltsverzeichnis:
1 Einleitung, Gesetzliche Grundlagen, Schutzziele
2 Begriffsbestimmungen
3 Anwendungsbereich
4 Versorgungsbereich
5 Technische Anforderungen
6 Betrieb von Objektfunkanlagen
7 Überprüfung von analogen Objektfunkanlagen
8 Überprüfung von digitalen Objektfunkanlagen
9 Instandhaltung
10 Organisatorische Anforderungen
11 Kontrollbuch
Anhang 1 Antragsformular
Anhang 2 Kontrollbuch
Anhang 3 Vertrag mit der Feuerwehr
Anhang 4 Verzeichnis annehmende Stellen
Anhang 5 Beispiele von Einbauten mit Einfluß auf die Funkqualität