Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2. Ausgabe 21.05.2024
Die gegenständliche brandschutztechnische Einrichtung dient dem Schutz von Leben, von Einsatzkräften sowie von Sachgütern und ist in vielen Fällen als Ersatz für bauliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Inbetriebnahme und die Instandhaltung nur von Fachfirmen vorgenommen wird die nicht nur profunde Kenntnisse über die Anforderungen dieser TRVB und die darin zitierten ÖNORMEN besitzen, sondern auch über die dementsprechende Kompetenz im Hinblick auf das eingesetzte Produkt verfügen müssen.
Anmerkung: Kompetenzanforderungen an Fachfirmen für anlagentechnische Brandschutzsysteme sind in der ÖNORM EN 16763 und der ÖNORM F 3700 definiert. Diese können als Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren dienen. Der Nachweis der Kompetenz einer Fachfirma auf dem jeweiligen Dienstleistungsgebiet kann als erbracht angesehen werden, wenn dieser nach ÖNORM EN 16763 in Verbindung mit der ÖNORM F 3700 durch eine Zertifizierungsstelle gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 ausgestellt wurde.
Inhaltsverzeichnis:
0 Präambel
1 Allgemeines
2 Definitionen
3 Zweck der Richtlinie
4 Anforderungen an den Schutzbereich
5 Technische Anforderungen an Aufstellungsräume von SRA-Komponenten
6 Technische Anforderungen an SRA-Komponenten
7 Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Anlage
8 Mindestanforderungen an Personenwarneinrichtungen
9 Organisatorische Maßnahmen für Planung, Einreichung und
Dokumentation der SRA
10 Anlagenabnahme
11 Revisionen
12 Organisatorische Maßnahmen und Verpflichtungen für den Betrieb
der SRA – Notfallkonzept
13 Anhang 1: Für eine Entzündung maximal zulässige Sauerstoffkonzentration für
verschiedene Stoffe
14 Anhang 2: Prüfanordnung zur Ermittlung der Entzündungsgrenze bei Feststoffen
15 Anhang 3: ArbeitnehmerInnenschutz
16 Anhang 4: Kontrollbuchmuster
17 Anhang 6: Festlegung der Förderleistung der SRA (informativ)