Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2015, Stand Juni 2018
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen für Brandfallsteuerungen basierend auf den Anforderungen der ÖNORM F 3001 2009 festzulegen. Diese TRVB gilt nicht für interne Steuerungsverknüpfungen von RWA, BRV und DBA-Anlagen sowie Gaslöschanlagen. Hiezu sind in bezug auf die verwendeten Produkte die ÖNORM EN 12094-Serie (Gaslöschanlagen) und die ÖNORM EN 12101-9 (RWA Steuertafeln) sowie in bezug auf die Installation die TRVB 152 S (Gaslöschanlagen) und die TRVB S 112/125 S (DBA, RWA) einzuhalten. Für BRV-Anlagen ist die ÖNORM H 6029 anzuwenden. Diese Richtlinie gilt nur für Brandfallsteuerungen, welche durch automatische Brandmeldeanlagen gemäß TRVB 123 S angesteuert werden. Diese TRVB behandelt hauptsächlich die erforderlichen Verknüpfungen und Ansteuerungen durch die Brandfallsteuerzentrale. Nähere Anforderungen an die Peripheriegeräte selbst sind nur vereinzelt vorhanden. Für die Ausführung der Peripheriegeräte selbst wird auf die entsprechenden ÖNORMEN und VdE-Richtlinien verwiesen. Hinweis: Mit Peripheriegerät ist das Gerät an und für sich und nicht die brandschutztechnische Anlage, z.B. RWA in ihrer Gesamtheit, gemeint.
Inhaltsverzeichnis:
Teil I Einleitung
1 Allgemeines
2 Grundsätzliche Anforderungen
3 Begriffsbestimmungen
Teil II Ausführung
1 Ansteuerung von Brandschutz- und Rauchabschlüssen
2 Ansteuerung von Lüftungsanlagen
3 Ansteuerung von Gaslöschanlagen
4 Vorgesteuerte Sprinkleranlagen
5 Ansteuerung von Abschaltungen
6 Ansteuerungen für die Feuerwehr
7 Einsatzleitsysteme
8 Ansteuerung von Alarmierungseinrichtungen
9 Sonstige Ansteuerungen
10 Manuelle Funktion „Alle Brandfallsteuerungen ein“
11 Notstromversorgung der Peripheriegeräte
Teil III Installation
1 Allgemeines
2 Elektrische Leitungen und Verlegung
Teil IV Endüberprüfung
1 Abnehmende Stelle
2 Einreichunterlagen
3 Umfang der Überprüfung
4 Überwachungsbericht
5 Revision
Teil V Pflichten des Betreibers
1 Instandhaltung
2 Betrieb der Brandfallsteuerungen
Teil VI Zitierte ÖNORMEN und Richtlinien
Anhang 1 Sonderbestimmungen
Anhang 2 Kontrollbuch