Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 1991
Zweck dieser Richtlinie ist es, dem Lehr- und Schulpersonal wichtige Verhaltenshinweise zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und zur Verhinderung von Schäden durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall zu geben. Diese Richtlinie ist eine Arbeitsunterlage für einen gemäß Punkt 2.1 ausgebildeten Brandschutzbeauftragten und enthält Mindestanforderungen für Schulen jeder Art. In Schulen für körperlich oder geistig Behinderte sind im Einzelfall weitergehende Maßnahmen erforderlich.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Brandschutzbeauftragter
3. Brandschutzordnung
4. Verhalten im Brandfall
5. Brandschutzplan
6. Ausbildung und Unterweisung
7. Übungen
8. Brandschutz – Eigenkontrolle
9. Veranlassung periodischer Überprüfungen
10. Brandschutzbuch
11. Zitierte Normen und Richtlinien
12. Hinweis auf Gesetze, Normen und Richtlinien
Anhang 1: Muster einer Brandschutzordnung
Anhang 2: Anschlagblatt “Verhalten im Brandfall”
Anhang 3: Muster eines Brandschutzplanes
Anhang 4: Brandschutz – Eigenkontrolle – Kontrollplan
Anhang 5: Brandschutz – Eigenkontrolle – Mängelbericht