Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2021
Zweck dieser Richtlinie ist es, in Verbindung mit der TRVB 117 O (Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung) und der TRVB 120 O (Betrieblicher Brandschutz – Eigenkontrollen – Kontrollplan) Mindestanforderungen für die Organisation des Brandschutzes in Betrieben (siehe auch Begriffsbestimmung von Betrieb im Sinne dieser Richtlinie unter Punkt 3) festzulegen, sofern durch bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften oder durch sonstige technische Richtlinien oder vertragliche Vereinbarungen keine anderen Regelungen bestehen.
Für die Wahrnehmung der Agenden des Betriebsbrandschutzes ist unter anderem die Bestellung von Brandschutzorganen bedeutend. Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen, einer Behördenvorschreibung, auf Basis einer betrieblichen Risikobetrachtung oder einer Vereinbarung mit der Feuerversicherung erfolgen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die Festlegungen seiner Aufgaben sind beispielsweise in folgenden Rechtsvorschriften vorgesehen: Arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsstättenverordnung (AStV)), baurechtliche Bestimmungen der Länder (z.B. Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik) sowie Feuerpolizeigesetze der Länder.
Wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, so finden sich diesbezügliche Regelungen zusätzlich in den Vertragsbedingungen, diese sind Teil der Versicherungspolizze. Hinweise dazu enthalten auch die „Besonderen Bedingungen für die Feuerversicherung“ – www.vvo.at.
Im Allgemeinen wird empfohlen, die Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes mit dem Versicherer abzustimmen.
Inhaltsverzeichnis:
1 Hinweise zur Anwendung dieser TRVB
2 Allgemeines
2.1 Zweck der Richtlinie
2.2 Organisation des Brandschutzes
2.3 Sondernutzungen
3 Begriffsbestimmungen
4 Anwendung
5 Brandschutzorganisation
5.1 Brandschutzbeauftragter (BSB und BSB-Stellvertreter)
5.2 Brandschutzwarte (BSW)
5.3 Brandschutzgruppe (BSG)
5.4 Interventionsdienst (IVD)
5.5 Rechte und Aufgaben der Mitglieder der Brandschutzorganisation
5.6 Anzahl der Mitglieder der Brandschutzorganisation
6 Alarmorganisation
7 Freigabe von Feuer- und Heißarbeiten
7.1 Allgemeines
7.2 Freigabeverfahren
7.3 Freigabeschein
8 Hinweise auf Gesetze, Normen und Richtlinien
8.1 Gesetze (www.ris.bka.gv.at)
8.2 Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik
8.3 Normen
8.4 Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)
8.5 Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
8.6 Sonstige Literatur
TEIL II (informativ) Allgemeines zu Kennzeichnungen, Gefahren und Schutzmaßnahmen
9 Hinweiszeichen und Kennzeichnungen
9.1 Was muss gekennzeichnet sein?
9.2 Sichtbarkeit der Kennzeichnung
10 Verkehrs- und Fluchtwege
10.1 Freihaltung
10.2 Notausgänge
11 Verbote
11.1 Rauchverbot und Verbot der Verwendung von offenem Licht und Feuer
12 Gefahren und Schutzmaßnahmen
12.1 Brennbare Flüssigkeiten
12.2 Aerosolpackungen („Spraydosen“)
12.3 Brennbare Gase, Dämpfe und Stäube
12.4 Pyrotechnische Gegenstände
12.5 Flüssiggas
12.6 Lagerung, Ladung und Handhabung von Batterien (Ladestellen, Lithiumbatterien,
Solarstromspeicher, …)
12.7 Dekorationen und Ausstattungsmaterialien
12.8 Lagerung, Sammlung und Entsorgung von brennbaren Abfallstoffen
12.9 Heiz- und Kochgeräte
12.10 Feuerungsanlagen
12.11 Elektrische Anlagen
TEIL III (informativ) Musterformulare
Anhang 1: Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
Anhang 2: Bestellung zum Brandschutzwart
Anhang 3a: Muster „Verhalten im Brandfall“
Anhang 3b: Muster „Verhalten im Brandfall“ DE/EN
Anhang 3c: Muster „Verhalten im Brandfall“
Anhang 3d: Muster „Verhalten im Brandfall“ Volksschule
Anhang 4: Brandschutzordnung für Betriebe ohne techn. Brandschutzeinrichtungen
Anhang 5: Brandschutzordnung für Gebäude mit techn. Brandschutzeinrichtungen
Anhang 6: Mehrteilige Brandschutzordnung für komplexe Betriebsanlagen
Anhang 7: Muster Verständigungsliste für den Notfall
Anhang 8: Richtige Anwendung von Tragbaren Feuerlöschern
Anhang 9: Kenntnisnahme einer Brandschutzordnung
Anhang 10: Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten
Anhang 10a: Abschaltschein für Brandmeldeanlagen
Anhang 11: Fluchtweg-Orientierungsplan
Anhang 12: Kontrollplan für die Brandschutzeigenkontrolle
Anhang 13: Mängelbericht für Brandschutz-Eigenkontrolle
Anhang 14: Brandschutzbuch
TEIL IV (normativ) Spezielle Bestimmungen für besondere Nutzungen
Anhang 15: Spezielle Bestimmungen für BÜROGEBÄUDE
Anhang 16: Spezielle Bestimmungen für WOHNGEBÄUDE
Anhang 17: Spezielle Bestimmungen für SCHULEN
Anhang 18: Spezielle Bestimmungen für VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
Anhang 19: Spezielle Bestimmungen für VERKAUFSSTÄTTEN
Anhang 20: Spezielle Bestimmungen für BEHERBERGUNGSSTÄTTEN
Anhang 21: Spezielle Bestimmungen für KRANKENHÄUSER, PFLEGE- UND
BETREUUNGSEINRICHTUNGEN
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