Beschreibung
aktuelle Ausgabe: Juni 2022
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich der Bedingungen für die Anschaltung von Brandschutzanlagen an Empfangszentralen festzulegen.
Diese Richtlinie gilt für die Anschaltung von Brandmelderzentralen gemäß ÖNORM EN 54-2 sowie Elektrischen Steuerzentralen gemäß EN 12094-1 an Empfangszentralen.
Eine Anschaltung von Anlagen, die nicht unter den Begriff „Brandschutzanlagen“ fallen, an die Empfangszentrale der alarmannehmenden Stelle bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der alarmannehmenden Stelle und der örtlich zuständigen Feuerwehr.
Ein Anspruch auf die Anschaltung einer Brandschutzanlage besteht nur bei vollständiger Erfüllung der Bedingungen der TRVB 114 S.
Hinweis: Diese TRVB gilt für alle Brandschutzanlagen, die nach Inkrafttreten dieser TRVB an die alarmannehmende Stelle angeschlossen werden, nicht jedoch für bereits angeschlossene Anlagen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Übertragungssystem
4. Anforderungen an eine anzuschaltende Brandmeldeanlage
5. Schlüsselsafe
6. Feuerwehrorientierungsleuchten
7. Einreichung, Herstellung und Kündigung eines Anschlusses
zum Übertragungssystem
8. Anforderungen an eine anzuschaltende Brandmeldeanlage
9. Betrieb und Außerbetriebnahme des Anschlusses
10. Abschlussüberprüfung, Instandhaltung, Revisionen, Kontrollen
und Probealarme, Kontrollbuchführung
11. Kosten
12. Interventionsschaltung
13. Übergangsbestimmungen
14. Normen und Richtlinien
Anhänge 1 bis 10