Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2015, Stand Dezember 2020
In Gebäuden werden Installationen (haustechnische Leitungen) durch Wände und Decken geführt, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Ohne eine ordnungsgemäße Abschottung stellen diese eine Gefahr hinsichtlich Brand- und Rauchweiterleitung in angrenzende Wohnungen bzw. Betriebseinheiten dar. Dies betrifft auch Installationsschächte, die zwischen Wohnungen und Betriebseinheiten angeordnet werden. Die Gefahr der Brandentstehung innerhalb eines Schachtes ergibt sich im wesentlichen durch energieführende Leitungen bzw. durch Feuer- und Heißarbeiten im Zuge von Reparatur- und Nachinstallationsarbeiten innerhalb des Schachtes sowie im Bereich der Schachtwände. Erfahrungsgemäß ist dann mit einer raschen Ausbreitung von Feuer und Rauch im Schacht zu rechnen. Bei einer Brandentstehung außerhalb des Schachtes besteht im wesentlichen – die Gefahr einer Brandausbreitung z.B. über Leitungen in den Schacht und in weiterer Folge vor allem eine Verrauchung angrenzender Bereiche sowie – die Gefahr der Verrauchung angrenzender Bereiche über Lüftungsanlagen bzw. Luftleitungen. Es wird empfohlen, die ordnungsgemäße Ausführung entsprechend dieser TRVB durch unabhängige Dritte, welche über eine ausreichende brandschutztechnische Erfahrung verfügen, überprüfen zu lassen. Hierfür wird es als sinnvoll erachtet, alle Abschottungsmaßnahmen mit einer eindeutig zuordenbaren Bezeichnung zu versehen und fotodokumentarisch festzuhalten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Anwendungsbereich
3. Definitionen und Anforderungen
4. Brandverhalten von Leitungen
5. Leitungsführung durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile
6. Leitungsführung in Fluchtwegen, Revisionsöffnungen
7. Zulässige Ausnahmen von Abschottungsmaßnahmen bei Wänden des Schachttyps A
8. Normen und Richtlinien
Anhang A: Anwendungsbereiche der jeweiligen Prüf- und Klassifizierungsnormen
Anhang B: Literatur
Anhang C: Bestätigung über die Ausführung der Abschottungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der TRVB 110 B