Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 20.10.2023
Die Brandabschnittsbildung und die brandschutztechnische Trennung mittels Trennbauteilen sind elementare Bestandteile des baulichen Brandschutzes, um die Brandausbreitung wirksam einzuschränken bzw. zu verzögern und den Brandschaden möglichst klein zu halten.
Das Erfordernis eines Brandabschnittes, die maximal zulässige Größe, die maximal zulässige Längsausdehnung und die maximal zulässige Geschoßanzahl eines Brandabschnitts in Gebäuden ist den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den OIB-Richtlinien zu entnehmen. Zur Anwendung dieser Richtlinie werden Kenntnisse der OIB-Richtlinie Serie 2 vorausgesetzt.
Diese TRVB liefert Lösungsmöglichkeiten zu den dort beschriebenen Varianten; sie enthält keine zusätzlichen Anforderungen. Es werden jedoch teilweise alternative Lösungsmöglichkeiten zu den Vorgaben der OIB-Richtlinien vorgeschlagen; hierbei handelt es sich aus Sicht des TRVB-Arbeitskreises um sinnvolle Empfehlungen zur mind. gleichwertigen Erfüllung des Schutzniveaus.
Anmerkung: Bei den nachfolgenden dargestellten Beispielen in Bezug auf Brandabschnittsbildungen handelt es sich um gleichwertige Ausführungsmöglichkeiten zu den entsprechenden Anforderungen der
OIB-Richtlinien Brandschutz. In bauphysikalischer und statischer Hinsicht müssen diese geprüft und gegebenenfalls an den konkreten Anwendungsfall angepasst werden.
Inhaltsverzeichnis:
1 Allgemeines
2 Begriffsbestimmungen
3 Anwendungsbereich
4 Ausführungsbeispiele
4.1 Brandabschnittsbildende Wände (BAW)
4.2 Brandabschnittsbildende Decken
4.3 Brandwände (BW)
4.4 Ersatzmaßnahmen bei Unterschreitung der Schutzabstände
4.5 Trennbauteile
4.6 Maßnahmen zur Verzögerung der Brandausbreitung
5 Regelwerke (in der jeweils geltenden Fassung)