Beschreibung
aktuelle Ausgabe 29.10.2024
Dieses Infoblatt soll Feuerwehren bei der strukturierten und ordnungsgemäßen Lagerung ihrer historischen Unterlagen unterstützen, wobei der Fokus auf schriftliche Unterlagen und Fotos gelegt wird. Aufgrund der Komplexität der Materie kann hier keine allumfassende, erschöpfende Darstellung der Thematik erfolgen. Für eine weitere Vertiefung wird das Studium einschlägiger Fachliteratur empfohlen (siehe Literatur).
Zu beachten ist weiters, dass die Feuerwehrverbände und Feuerwehren auch den Bestimmungen der jeweiligen Landesarchivgesetze unterliegen. Diese sind in ihrer aktuellen Fassung über https://www.ris.bka.gv.at/Land/ einsehbar.
Alte Unterlagen sind nicht ein lästiges Übel, sondern es handelt sich um wichtige Dokumente der Feuerwehr-, Orts-, Regional- und Landesgeschichte. Auch können einzelne Schriftstücke dauerhafte oder langfristige rechtliche Bedeutung haben. Ihr Alterungsprozess ist nicht aufzuhalten, aber zu verlangsamen. Unter diesem Aspekt ist auf die Lagerung zu achten.
Nicht alles, was man jetzt aufhebt, ist heute interessant, aber vielleicht in der Zukunft. Zu beachten sind schriftliche, bildliche und audiovisuelle Überlieferungen.
„Archiv“ (griechisch archeion = Amtshaus) bedeutet eine geordnete Sammlung von Schrift-, Bild- und Tongut. „Archiv“ heißt sowohl der Aufbewahrungsort als auch die Institution, die die Archivalien verwaltet. Der „Archivar“ ist der Betreuer des Archivs.
Archivieren bedeutet:
• Erfassen
• Bewerten
• Übernehmen
• dauernde Verwahrung oder Speichern
• Erhalten
• Instandhalten
• Ordnen
• Erschließen
• Verwerten
• Nutzbarmachen
Bei der Beschäftigung mit historischen Unterlagen aller Art ist es notwendig, sich entsprechend Zeit zu nehmen. Auch sollte für ausreichend Platz gesorgt werden. Auf Reinlichkeit und Hygiene ist zu achten (Hände waschen, kein Essen / Trinken im Archiv).