Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2020, Version 1
Zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft und möglichst hoher Betriebssicherheit sind hydraulische Rettungsgeräte nach jeder Verwendung periodisch zu prüfen. Die Prüfungen sind als Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Leistungsprüfungen durchzuführen, welche in dieser Richtlinie beschrieben sind. Sind Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich, sind diese durchzuführen und im Anschluss eine vollumfängliche Prüfung gemäß Punkt 1.2 dieser Richtlinie vorzunehmen.