Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2019
Da Feuerwehren im Allgemeinen nicht den Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes unterliegen und diese Vorschriften betreffend Personentransport mit Hebezeugen teilweise, z.B. bei Rettungs- sowie bei Bergeeinsätzen im unwegsamen Gelände (z.B. Bergung von Personen aus Schluchten), nicht anwendbar sind, werden nachstehend angeführte Festlegungen getroffen, die für angemessene Sicherheit sorgen sollen.
Der Inhalt wurde vom Fachnormenausschuss 027 „Kran- und Hebezeuge” in Zusammenarbeit mit dem ÖBFV „Österreichischer Bundesfeuerwehrverband — Fachausschuss Feuerwehrtechnik“ als ON-Regel erstellt und jetzt vom Sachgebiet 3.8 – Einsatzfahrzeuge in eine Richtlinie des ÖBFV übernommen.