Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2012
Diese Richtlinie wurde unter einem Mandat, welches durch das Präsidium des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) an das Referat 3 gegeben wurde, vorbereitet. Sie unterstützt wesentliche Anforderungen der Richtlinien des ÖBFV und der EN-Richtlinien. Sie wurde vom Sachgebiet 3.8 „Einsatzfahrzeuge“ im Rahmen eines Arbeitsprogrammes erstellt. Diese Richtlinie ist in Ergänzung mit nachstehend angeführten Normen und Richtlinien zu verwenden:
o ÖNORM EN 1846-1 – Nomenklatur und Bezeichnung
o ÖNORM EN 1846-2 – Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung
o ÖNORM EN 1846-3 – Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheit und Leistung o Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge (ÖBFV-RL FA-00)
Sie enthält nähere Ausführungsbestimmungen, Festlegungen, Beschreibungen und Einschränkungen.
Die Abnahmeprüfung hinsichtlich Leistungs- u. Sicherheitsanforderungen für das Fahrzeug ist bei der Übernahme durch den Anwender oder durch eine vom ÖBFV befugte Prüforganisation nach den gültigen Abnahmerichtlinien des ÖBFV durchzuführen. Vor der Abnahmeprüfung sind durch den Hersteller die erforderlichen Ergebnisse von Teilprüfungen (z.B. Stromerzeuger, Ausrüstungsgegenstände, sofern sicherheitstechnisch relevant, etc.) nachzuweisen und in Form von Prüfzeugnissen und Konformitätsbestätigungen zu belegen.