Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2018
Der gegenständliche Stromerzeuger zur Ersatzstromversorgung darf nicht netzparallel (für Zusatzversorgung oder Rücklieferung) betrieben werden.
Für den Zeitraum der Ersatzstromversorgung sind die einschlägigen Bestimmungen des Netzbetreibers für die Stromnetzanlage am Standort einzuhalten.
Die Bestimmungen der ÖVE ÖNORM E8001-1 sind vollinhaltlich einzuhalten.
Ist eine Elektroanlage nicht mit einer vorschriftsgemäßen „Notstrominstallation“ ausgestattet, so darf im Gefahrenfall nur ein befugter Elektrotechniker eine andere Lösung vornehmen.