Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2018
Anzuwenden für tragbare Stromerzeuger (als Fahrzeugausrüstung) im Feuerwehrdienst mit einer Nennspannung von > 230V. Die ÖBFV Richtlinie ET-01 “ Stromerzeuger im Feuerwehrdienst” wurde, aufgrund der Regelungen in der europäischen Normungslandschaft, durch den ÖBFV außer Kraft gesetzt.
Da die Ausführung von Stromerzeugern nunmehr europaweit mittels Produktnormen geregelt wird, ist es nicht zielführend ein eigenes Regelwerk / Richtlinie für Stromerzeuger im Feuerwehrdienst in Österreich zu erstellen.
Es wird somit empfohlen, auch in Österreich die deutsche DIN Norm im Feuerwehrwesen für tragbare
Stromerzeuger, anzuwenden.
Grundlage: Maschinenrichtlinie (2006/42 EU)/ Elektrotechnikgesetz (ETG)
Ausführung: gem. DIN 14685-1 i.d.g.F. “ tragbarer Stromerzeuger – Generatorsatz > 5kVA”
gem. DIN 14685-2 i.d.g.F. “ tragbarer Stromerzeuger – Generatorsatz < 5kVA”
gem. DIN 14685-1 i.d.g.F. “ tragbarer Stromerzeuger – Generatorsatz mit Inverter < 2kVA”
Nötige Unterlagen/Kennzeichnungen: in deutscher Sprache
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung (inkl. Risikobewertung)
Typenschild mit:
Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation, falls
dies aufgrund der Größe oder Art des elektrischen Betriebsmittels nicht möglich ist, können die
erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel
beigefügten Unterlagen angegeben werden.
- Betriebsanleitung in deutscher Sprache
- Erstabnahme Prüfbefund des Herstellers