Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2024
In der modernen Brandbekämpfung nehmen Schaummittel mittlerweile einen wichtigen Platz zur Steigerung der Löscheffektivität ein. Allerdings dürfen dabei die Aspekte des Umweltschutzes nicht unberücksichtigt bleiben, da grundsätzlich alle Schaummittel als umweltgefährdend einzustufen sind. Das Freisetzen von Schaummitteln hat immer Auswirkungen auf die Umwelt und ist somit auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen.
Insbesondere sind hier aber filmbildende Schaummittel zu beachten. Diese werden umgangssprachlich als FFFP, AFFF oder A3F Schaummittel (Aqueous Film Forming Foam: wasserfilmbildendes Schaummittel) bezeichnet.
Sie werden der Gruppe der fluorhaltigen Schaummittel zugeordnet und sind in der Lage, mit Hilfe ihrer Inhaltsstoffe auf dem Brandgut (brennbare Flüssigkeiten) einen entsprechenden Film zu bilden (Wasser – oder Polymerfilm). Die Fluorverbindungen können nur sehr langsam bzw. nicht abgebaut werden und reichern sich deshalb in der Umwelt, besonders aber in der Nahrungskette an, wo sie ein beträchtliches schädigendes Potential entwickeln.
Daraus ergibt sich, dass fluorhaltige Schaummittel von den Feuerwehren nicht mehr verwendet werden dürfen!
Anmerkung: laut EU-Verordnung 2019/1021: Bis 4.7.2025 dürfen Fluortenside für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen nur dann weiterverwendet werden, wenn das Löschwasser vollständig aufgefangen werden kann.