Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2002
Die Strahlenschutzausbildung ist soweit als möglich in den normalen Ausbildungsgang an den Landesfeuerwehrschulen und bei den Berufsfeuerwehren zu integrieren. Nur dadurch kann eine möglichst breite Information von der Basis für alle Feuerwehrangehörigen in gestaffelter Form über den nicht leichten Sachbereich des Strahlenschutzes erfolgen.
Nach den Vorstellungen des Sachgebietes 4.5 “Strahlen- und Bioschutz” soll in Hinkunft die Materie des Strahlenschutzes im Rahmen folgender Ausbildungsetappen der Feuerwehrangehörigen integriert werden:
- In der allgemeinen Feuerwehrausbildung (Grund- und Einsatzleiterausbildung sowie bei Fortbildungslehrgängen).
- Im Rahmen der eigentlichen Strahlenschutzausbildung (Lehrgänge 1 bis 3).