Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2003
Ziel der Richtlinie ist es, den Feuerwehren bei Einsätzen mit biologischen Agenzien eine Entscheidungshilfe zu geben. Diese Richtlinie hat aber keinen Normcharakter. Es kann daher entsprechend der gegebenen Lage bei der Festlegung der Einsatzmaßnahmen in Eigenverantwortung von den hier angegebenen Regeln auch abgewichen werden. Diese Richtlinie stellt entsprechend dem Ausgabedatum den Stand der Technik auf dem Gebiet des Bioschutzes aus der Sicht des Brand- und Katastrophenschutzes dar. Erforderlichenfalls können zur Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ergänzend Merkblätter mit zusätzlichen Informationen durch den ÖBFV aufgelegt werden.
Diese Merkblätter sind ebenfalls zu beachten. Diese Richtlinie gilt für Feuerwehreinsätze in Bereichen, in denen mit biologischen Agenzien umgegangen wird (z. B. Labors, Produktionsstätten, Krankenhäuser, Verkehrswege bzw. in Zusammenhang mit Katastrophenereignissen und terroristischen Anschlägen). Biologische Agenzien im Sinne dieser Richtlinie sind alle infektiösen und umweltschädigenden Mikroorganismen oder Substanzen lebenden Ursprungs, mit denen im Rahmen der Biotechnologie, Gentechnik oder Medizin umgegangen wird.