Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2005
Die Feuerwehren in Betrieben unterliegen in ihrer Tätigkeit im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und bei der Gefahrenabwehr den für Feuerwehren gültigen landesgesetzlichen Bestimmungen. Es kommen auch die bundesgesetzlich geregelten Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf bestimmte Tätigkeiten der Betriebsfeuerwehren zur Anwendung. Sie gelten nicht bei Einsätzen von Betriebsfeuerwehren als Hilfsorgan von Behörden.