Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2019
Die Lehrtaucher und Tauchschüler der Feuerwehren im ÖBFV verpflichten sich, alle taucherischen Aktivitäten unter Einhaltung der Vorgaben der „Prüfungs- und Ausbildungsordnung Tauchen“ und der „Richtlinie Tauchdienst in der Feuerwehr“ in der derzeit gültigen Fassung zu absolvieren.
Die in dieser Prüfungs- und Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte und Anforderungen verstehen sich als Mindestanforderungen. Die Durchführung zusätzlicher
Ausbildungsschritte oder die Bewertung zusätzlicher Kompetenzen durch den jeweiligen Landesfeuerwehrverband bzw. der jeweiligen Direktion einer Berufsfeuerwehr sowie dem zuständigen Ausbildungsleiter sind dadurch nicht ausgeschlossen.