und den 6 Gemeinden mit Berufsfeuerwehren zusammen.
Die ordentlichen Mitglieder werden in den Organen des ÖBFV durch Delegierte vertreten. Die Strategiekonferenz setzt sich aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Landesfeuerwehrkommandanten zusammen. Sie dient insbesondere der Findung von gemeinsamen Positionen aller Mitglieder des ÖBFV zum Zwecke einer möglichst einheitlichen Ausrichtung und Aufgabenerfüllung des Feuerwehrwesens in Österreich. In den 7 Referaten des ÖBFV gibt es 36 Sachgebiete, die unterschiedliche Aufgaben und Schwerpunkte behandeln. Die Referatsleiter, deren Stellvertreter und die Sachgebietsleiter werden vom Präsidium bestellt. Die Referatsleiter sind ein beratender Teil des Präsidiums. Die Mitglieder der 3 Fachausschüsse (der Interessensvertretung der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren sowie der Betriebsfeuerwehren) werden von den ordentlichen Mitgliedern (9 Landesfeuerwehrverbände und 6 Gemeinden mit Berufsfeuerwehren) bestellt. Der Vorsitzende und der Stellvertreter werden aus dem Kreise der bestellten Fachausschussmitarbeiter gewählt. Die Fachausschussvorsitzenden sind ein beratender Teil des Präsidiums. Der Bundesfeuerwehrtag tritt mindestens alle 5 Jahre zusammen. Dabei werden unter anderem der Präsident und die 3 Vizepräsidenten gewählt. Stimmberechtigt im Bundesfeuerwehrtag sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Delegierten der ordentlichen Mitglieder des ÖBFV (9 Landesfeuerwehrverbände und 6 Gemeinden mit Berufsfeuerwehren). Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den 3 Vizepräsidenten, den Landesfeuerwehrkommandanten sowie aus den Vorsitzenden der Fachausschüsse und den Referatsleitern. Das Präsidium bestellt die Referatsleiter, deren Stellvertreter sowie die Sachgebietsleiter. Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Landesfeuerwehrkommandanten sind stimmberechtigt, die anderen Präsidiumsmitglieder haben eine beratende Funktion. Der Feuerwehrpräsident sowie die Feuerwehrvizepräsidenten werden alle 5 Jahre vom Bundesfeuerwehrtag gewählt. Der Präsident bzw. seine Stellvertreter vertreten den ÖBFV nach außen und leiten dessen Geschäfte. Kontrollorgane sind die Rechnungsprüfer sowie die Kontrollkommission. Den 2 Rechnungsprüfern (sowie 1 Ersatzprüfer) obliegt die Genehmigung des Rechnungsabschlusses über das Geschäftsjahr vor dem Jahr, in welchem ein Bundesfeuerwehrtag stattfindet. Die Rechnungsprüfer werden für 5 Jahre vom Bundesfeuerwehrtag gewählt. Der Kontrollkommission obliegt die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse all jener Geschäftsjahre, in deren Folgejahr kein Bundesfeuerwehrtag stattfindet. Die Kontrollkommission besteht aus je einem Vertreter der Landesfeuerwehrverbände und einem weiteren Vertreter, den die Berufsfeuerwehren aus ihrer Mitte entsenden. Das Generalsekretariat ist die Geschäftsstelle sowie der Sitz des ÖBFV. Die hauptamtlichen Mitarbeiter unterstützen die Organe des ÖBFV in ihren Tätigkeiten. Darüber hinaus nimmt das Generalsekretariat Aufgaben in den Bereichen Katastrophenmanagement und internationale Beziehungen wahr.