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Sachinformation | ||
Die Fahrzeuge der Feuerwehr | ![]() |
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Die Fahrzeuge der Feuerwehr |
![]() DIE FAHRZEUGE | |
1. WAS IST EIN FEUERWEHRFAHRZEUG?Feuerwehrfahrzeuge sind nach ÖBFV-Richtlinien ausgerüstete Kraftfahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn, die die Mannschaft und die feuerwehrtechnische Ausrüstung transportieren. Verschiedenen Einrichtungen, z.B. Einbaupumpe, Seilwinde, sind fest im Fahrzeug eingebaut.
Aufbau und Ausrüstung | ||
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bestimmen, mit welchen Fahrzeugen
eine Feuerwehr ausgerüstet sein soll. So ist von den meisten
Landesverbänden vorgeschrieben, dass eine (kleine) Feuerwehr mindestens
1 (K)LF besitzen muss, oder dass in größeren Gemeinden z.B.1 LF,
1 KDOF und 1 TLF vorhanden sein muss.
Die Ausrüstung wird aber auch vom ÖBFV bestimmt. Denn: Im Einsatz ist es notwendig, dass verschiedene Feuerwehren und Einsatzorganisationen zusammenarbeiten können. Darum gibt es die Baurichtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. Diese Richtlinien regeln unter anderem den Aufbau, die Motorleistung, die Anzahl der Sitzplätze oder die Funkausstattung. Der Landesfeuerwehrverband überprüft alle neuen Fahrzeuge auf diese Richtlinien hin. Weiters sorgt die Baurichtlinie dafür, dass die Fahrzeuge so gebaut sind:
Für die Anschaffung ist im Regelfalle die Gemeinde verantwortlich. Sie wird dabei vom Land, dem Landesfeuerwehrverband und aus Eigenmitteln der Feuerwehr unterstützt. Kleinere Servicearbeiten, wie z.B. den Ölwechsel, führt der für die Fahrzeuge Verantwortliche selbst durch. Größere Arbeiten, wie etwa das Jahresservice, muss eine Fachwerkstätte durchführen. | Aufbau und Ausrüstung sind gesetzlich geregelt. | |
Taktische Bezeichnung
Die laut Baurichtlinien des ÖBFV gebauten Feuerwehrfahrzeuge werden mit einheitlichen Abkürzungen bezeichnet. Diese Abkürzungen geben Aufschluss über Verwendung, Ausrüstung und Besatzung des Fahrzeuges. Ein nachgestelltes "A" zeigt an, dass das Fahrzeug einen Allradantrieb besitzt. | Taktische Bezeichnung: | |
Beispiele:
KLF = Kleinlöschfahrzeug RF = Rüstfahrzeug TLF 2000 = Tanklöschfahrzeug mit 2000 Liter Tankinhalt LFB-A = Löschfahrzeug mit Bergeausrüstung und Allradantrieb Verkehrsrecht - Sonderrechte | Beispiele. | |
Alle verkehrsrechtlichen Gesetze und Vorschriften (z.B. StVO) gelten - ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer - auch für die Feuerwehrfahrzeuge. Ausnahmen bestehen nur im Einsatz mit eingeschalteten Signalen, also mit Blaulicht und/oder Folgetonhorn. In diesem Fall sind die Feuerwehrfahrzeuge bevorzugte Straßenbenützer. D.h.: Sie sind nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fahrverbote, Halte- und Parkverbote, Einbahnregelungen, rote Verkehrsampeln ... gebunden. | Sonderrechte gelten nur im Einsatz ... | |
Aber: Sie dürfen niemanden gefährden! | ... aber es darf niemand gefährdet werden! | |
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2. ZWECK UND EINTEILUNG DER FAHRZEUGE IM FEUERWEHRDIENST | ||
Zweck | Einteilung | |
Brandbekämpfung | Löschfahrzeuge KLF/LF/TLF | |
Technische Hilfeleistung |
Rüstfahrzeuge KRF/RF/SRF | |
Brandbekämpfung und Techn. Hilfeleistung |
Kombinierte Fahrzeuge LF-B/RLF | |
Führen taktischer Einheiten |
Kommandofahrzeuge KDOF/ELF | |
Wasserdienst Katastrophenschutz |
Wasserfahrzeuge Zillen/Boote |