Beschreibung
aktuelle Ausgabe 1993
Diese Richtlinie ist anzuwenden bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklassen AI, AII, AIII und BI, BII, entsprechend der “Verordnung über brennbare Flüssigkeiten”. Sie umfasst ortsfeste Brandschutzeinrichtungen für Lagerbehälter und Auffangwannen, in Ergänzung zu den Brandschutzmaßnahmen für die Erste und Erweiterte Löschhilfe.