Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2016
Atemschutzgeräte sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung eines Feuerwehrmannes oder einer Feuerwehrfrau. Ob diese Schutzausrüstung aufgrund des Vorliegens von Atemgiften benutzt werden muss, und wenn ja welche Art von Atemschutzgerät, hat der Einsatzleiter aufgrund der an der Einsatzstelle vorgefundenen Schadenslage zu entscheiden. In gleicher Weise hat der Einsatzleiter die Absturzgefahr für das Feuerwehreinsatzpersonal zu bewerten und gegebenenfalls die entsprechende persönliche Schutzausrüstung aus dem Bereich der Absturzsicherung oder geeigneter Haltesysteme anzuordnen. Da Atemschutztrupps mitunter in Bereiche nahe einer Absturzkante vordringen, werden von vielen Feuerwehren automatisch Haltegurte (Feuerwehrgurt) und Atemschutzgeräte (Pressluftatmer) gemeinsam angelegt.