Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2014
Entsprechend der PSA – Sicherheitsverordnung vom 29. Juli 1994 müssen Chemikalienschutzanzüge(CSA) der PSARichtlinie89/686/EWG und, soweit anwendbar, den entsprechenden ISO, EN bzw. Ö-Normen entsprechen. Aus der Vielzahl an normkonformen CSA bzw. den unterschiedlichen Ausführungsvarianten von CSA sind durch Feuerwehren jene auszuwählen, welche aufgrund einer vom Referat 3 durchgeführten Bewertung der Risiken bei Einsätzen der österreichischen Feuerwehren in Verbindung mit Chemikalienschutzanzügen die in dieser Richtlinie beschriebenen Anforderungen erfüllen. Ergeben sich aus der örtlichen Risikoanalyse oder aus den spezifischen Einsatzverantwortlichkeiten der Feuerwehren besondere Anforderungen an Chemikalienschutzanzüge(z.B. Beständigkeit gegen Flammeneinwirkung, Wiederverwendbarkeit),sind diese bei der Auswahl zu berücksichtigen.