Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2014
Die für die Feuerwehren maßgeblichen landesgesetzlichen Vorschriften bestimmen in der Regel auch, welche Rechte und Pflichten dem Leiter eines Feuerwehreinsatzes zukommen (Feuerwehrgesetze, Gefahren- und Feuerpolizeiverordnungen, etc.). Dem folgend ist eine wesentliche Aufgabe der Einsatzleiter, mögliche Einsätze vorzubereiten. Einsatzvorbereitung heißt, sich ein besonderes Wissen anzueignen, das ihn in die Lage versetzt, mit Hilfe der ihm unterstellten Kräfte, die im Einsatzfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen und der Feuerwehr obliegenden abwehrenden Maßnahmen treffen zu können. Auf Grund der im Ereigniseinsatz zu berücksichtigenden „Einfachheit“, die auch in den Formulierungen dieses Merkblattes ihren Niederschlag findet, wurde auf die Genderung verzichtet. Jede männliche und weibliche Form versteht sich daher geschlechtsneutral.