NPO-Fonds – Anträge nur noch bis 15. Oktober 2021 möglich
Der NPO-Fonds wurde nochmals für die erste Jahreshälfte 2021 verlängert. Von diesem Fonds können Non-Profit-Organisationen, so auch die Freiwilligen Feuerwehren, Ersatz für finanzielle Ausfälle auf Grund des Corona-Lockdowns beantragen. Ein entsprechender Antrag muss online (www.npo-fonds.at) gestellt werden.
So noch um keine Erstattung angesucht wurde, ist ein solcher Antrag aber spätestens bis 15. Oktober 2021 zu stellen, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Ein solcher Antrag ist außerdem unabhängig von bereits früher an den NPO-Fonds gestellten Anträge.
Erstattungsfähig sind bestimmte Fixkosten, die in der ersten Jahreshälfte 2021 entstanden sind. Daneben gibt es einen pauschalen Aufwandersatz, den sogenannten Struktursicherungsbetrag, in Höhe von 10% der Einnahmen des Jahres 2019 (wahlweise Durchschnitt der Einnahmen aus 2019 und 2018). Der gesamte erstattbare Betrag ist jedoch mit dem Einnahmenausfall des ersten Halbjahres 2021, verglichen mit den Einnahmen des ersten Halbjahres 2019 (wahlweise Durchschnitt der Einnahmen der ersten Halbjahre 2019 und 2018), begrenzt.
Der Antrag als solcher ist selbsterklärend, seitens des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes wurde den Landesfeuerwehrverbänden zur Unterstützung auch ein Berechnungsprogramm zu Verfügung gestellt.
Mit Stand Ende Juli 2021 wurden von den Feuerwehren seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 4.435 Anträge gestellt und 23,45 Mio. Euro ausbezahlt.