Liste der gem. TRVB 117 O anerkannten Ausbildungsinstitutionen
Prüfung TRVB 117 O
Für die Tätigkeit als Ausbildungsleiter bzw. hauptverantwortlicher Ausbildungsleiter i.S.d. TRVB 117 O sind umfassende Kenntnisse über alle Aspekte des Brandschutzes unabdingbar.
Die Berechtigung zum Ausbildungsleiter gemäß TRVB 117 O erfordert deshalb die positive Absolvierung einer Prüfung (TRVB 117 O, Pkt. 6.1.3).
Die mündliche Prüfung wird von der Anerkennungskommission des TRVB-Arbeitskreises abgenommen und umfasst die Bereiche
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
Nach Übermittlung der Prüfungsanmeldung erfolgt die Terminabstimmung direkt mit dem Prüfer.