Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2007
Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die Erstellung von Alarmplänen für Betriebsfeuerwehren. Kommandanten und deren Stellvertreter. Diese aufbauende Ausbildung ist notwendig, weil die Ausbildung zum Feuerwehrkommandanten in den Bundesländern vorwiegend die Kenntnis der landesgesetzlichen Brandschutzregelungen beinhaltet, die Betriebsfeuerwehren aber darüber hinaus ihre Aufgaben auf die maßgebenden bundesgesetzlichen Regelungen und bescheidmäßig festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Brandschutz, aus der jeweiligen Betriebsanlagengenehmigung abzustimmen haben. Weiters kann es u.a. auch der Fall sein, dass der Betriebsfeuerwehrkommandant zusätzlich zu seiner Aufgabenstellung als Kommandant die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß Arbeitsstättenverordnung bzw. anderer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen wahrzunehmen hat.