Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2015
Im Rahmen der Gefahrenabwehr gehören Brände von Verkehrsmitteln in unterirdischen Verkehrsanlagen aufgrund der besonderen und teilweise erheblich erschwerten Rahmenbedingungen zu den schwierigsten Einsätzen aus feuerwehrtechnischer und taktischer Sicht. Die Schnelligkeit in der Gefahrenabwehr ist von entscheidender Bedeutung für die Minimierung des Schadens und trägt wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit für die Selbst- und Fremdrettungsphase bei. Aufgrund der besonderen Rahmenparameter und auf Grundlage der GAMS-Regel kommt der möglichst rasch eingeleiteten Brandbekämpfung eine entscheidende und primäre Rolle zu, um eine allenfalls begleitende oder nachfolgende Menschenrettung unter gesicherten Verhältnissen durchführen zu können. Anmarsch bzw. Rückmarschwege sowie technisch und taktisch begrenzte Einsatzzeiten setzen wesentliche bauliche und betriebstechnische Rahmenbedingungen der unterirdischen Verkehrsanlage voraus, die Grundlage für eine erfolgreiche Einsatzdurchführung und -bewältigung sind. Bauliche und betriebstechnische Voraussetzungen bilden auch die Grundlage für die Sicherheit der Einsatzkräfte. Für die Selbst- und die Fremdrettungsphase sind Fluchtwegslängen und Fluchtwegs-abstände in Verbindung mit bestehenden einsatztaktischen Überlegungen von zentraler Bedeutung. Kursiv gesetzter Text ist im Unterschied zu normativen Inhalten als informativ zu betrachten. Gesetzes-, Richtlinien- und Normenverweise verstehen sich als normative Angaben in der jeweils aktuell gültigen Fassung, sodass aus Gründen der Lesbarkeit auf den Zusatz i.d.g.F. verzichtet wird.