Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 1985
Restbestände können noch erworben werden. Sie können weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVB darf nicht mehr zitiert werden.
Diese TRVB soll einheitliche Mindestanforderungen bezüglich des Brandschutzes auf Baustellen festlegen, sofern durch Bundes- oder Landesgesetze nicht andere Vorschriften bestehen. Es werden die jeweils nötigen und möglichen Brandschutzmaßnahmen in Abhängigkeit vom Baustadium aufgezeigt. Die folgenden Maßnahmen finden Anwendung bei allen Arbeiten zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Die im folgenden zitierten ,,Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ (TRVB) sind in der jeweils letztgültigen Fassung anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Einrichten der Baustelle
3. Behelfsbauten
4. Lagerungen
5. Baustellenabfälle
6. Druckgasbehälter
7. Feuerstätten
8. Feuerarbeiten
9. Erwärmen von Belag-, Isolier- und Abdichtstoffen
10. Klebstoffe, Reinigungs- und Lösemittel
11. Gasgeräte, Elektrische Anlagen und Geräte
12. Hochhäuser
13. Großbaustellen
14. Brandbekämpfungseinrichtungen