Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 2010
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes in Verkaufsstätten festzulegen. Durch die gegenständliche Richtlinie bleiben gesetzliche Bestimmungen unberührt. Diese Richtlinie ist auf alle innerhalb eines Gebäudes liegenden Verkaufsstätten anzuwenden, welche eine (Gesamt-) Verkaufsfläche von mehr als 3000 m² oder mehr als drei in offener Verbindung stehende Geschoße aufweisen. Die baulichen und technischen Anforderungen an Verkaufsstätten bis 3000 m² oder für maximal drei in offener Verbindung stehende Geschoße werden in der OIB RL 2 (April 2007) geregelt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Allgemeine Anforderungen
4. Brandabschnitte
5. Baulicher Brandschutz
6. Anlagentechnischer Brandschutz
7. Abwehrender Brandschutz
8.Brandschutzgruppe/Betriebsfeuerwehr
Anhang 1 Fluchtwegradien, Verkehrswege mit Einkaufswagen (Darstellung links) und
ohne (Darstellung rechts) Einkaufswagen (EKW)