Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2006
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehört auch die Eigenkontrolle (siehe TRVB O 119, Pkt. 3.3). Sie soll behördliche Kontrollen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Eigenkontrolle soll zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängel führen, und ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Die Zeiträume zwischen den Kontrollen dürfen nicht zu lange sein, da die ständigen Veränderungen im Betrieb eine laufende Anpassung der Brandschutzmaßnahmen erforderlich machen. Mit dieser Richtlinie werden dem Brandschutzbeauftragten Hinweise und Unterlagen an die Hand gegeben, die Eigenkontrollen zweckmäßig zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Anwendung
4. Zweck und Notwendigkeit der Brandschutz-Eigenkontrollen
5. Umfang der Brandschutz-Eigenkontrollen
6. Kontrollplan für die Brandschutz-Eigenkontrollen
7. Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrollen und Ausfertigung
des Mängelberichtes
8. Hinweis auf Gesetze, Normen und Richtlinien
Anhang 1: Muster eines Mängelberichtes für die Brandschutz-Eigenkontrollen
Anhang 2: Muster eines Kontrollplanes für die Brandschutz-Eigenkontrollen