Beschreibung
aktuelle Ausgabe: 1998
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschriften, OIB Richtlinien) sind diese TRVBs nicht mehr erforderlich und wurden daher aufgehoben!
Restbestände können noch erworben werden. Sie können weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVBs dürfen nicht mehr zitiert werden.Zweck dieser Richtlinie ist es, Anforderungen an die Brennbarkeit von Baustoffen festzulegen. In Gebäuden für Menschenansammlungen können abweichend von dieser Richtlinie höhere Anforderungen gestellt werden. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, ist diese Richtlinie auf alle Hochbauten anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen TRVBs strengere Anforderungen für besondere Nutzungen vorhanden sein können.
Inhaltsverzeichnis:
1 Allgemeines
2 Anforderungen
2.1 Außenwände
2.2 Innenwände
2.3 Decken
2.4 Dächer
2.5 Boden-, Wand- und Deckenbeläge
2.6 Lüftungsleitungen
2.7 Rohrleitungen
2.8 Fugen
2.9 Geländerfüllungen und Handläufe
2.10 Doppel- und Hohlraumböden
3 Hinweis auf Normen und Richtlinien