Empfehlungen für Lockerungen

Bei der Wiederaufnahme des Regel-Dienstbetriebes ist besonders darauf zu achten, dass das Risiko einer Infektionsübertragung innerhalb der Feuerwehren möglichst geringgehalten wird. Daher empfiehlt das Sachgebiet 1.6 – Feuerwehrmedizinischer Dienst – ein behutsames Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Dienstbetriebes. Besonders bei gemeinsamen Tätigkeiten im Feuerwehrhaus, sei es bei Einsätzen oder Übungen, aber auch spezielle Empfehlungen für gemeinsame Fahrten in Dienst- und Feuerwehrfahrzeugen wurden in einem Informationsschreiben zusammengefasst. In diesem wird auch auf die Atemschutz- und Tauchtauglichkeit nach einer Covid-19 Erkrankung eingegangen, die nicht automatisch gegeben ist und nach völliger Genesung eine ärztliche Untersuchung notwendig macht.

Weitere Details dazu finden Sie direkt im Schreiben.

Für das Feuerwehrhaus: Infoplakate

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