…an alle 2017 bundesweit antretenden Parteien und Listen
Die Feuerwehren in Österreich sind ein unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Daseinsvorsorge und ein Paradebeispiel für bürgerschaftliches Engagement. In Summe stehen in Österreich über 341.000 Männer und Frauen, die in 4.813 Feuerwehren organsiert sind, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee für Schutz und vor allem für die Sicherheit in unserem Land ein.
Dabei übernehmen die 4.495 Freiwilligen Feuerwehren, die 312 Freiwilligen Betriebsfeuerwehren sowie die sechs Berufsfeuerwehren eine Pflichtaufgabe der Gemeinden in der täglichen, nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Überdies tragen Österreichs Feuerwehren die Hauptlast in Belangen des Zivil- und Katastrophenschutzes. Wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren des flächendeckenden Sicherheitsgefüges sind nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern im Besonderen das uneingeschränkte Bekenntnis von Politik und Wirtschaft, aber vor allem jenes von Tausenden Menschen, die dazu bereit sind, sich weit über das normale Maß hinaus für das Wohlergehen der Menschen zu engagieren. Gleichwohl haben politische Entscheidungen und Entwicklungen von Ländern, Bund und Europäischer Union maßgeblichen Einfluss auf die Feuerwehren in Österreich.
In Vorausschau zur bevorstehenden Nationalratswahl 2017 hat der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) einen Fragenkatalog zu feuerwehrrelevanten Themen erstellt, die den gegenwärtig wahlwerbenden Parteien bzw. Listen mit der höflichen Einladung zur Beantwortung übermittelt wurden.
Thema 1: Sicherung der Ehrenamtlichkeit
Die Feuerwehren in Österreich stützen sich nahezu ausschließlich auf das Ehrenamt, insbesondere im ländlichen Raum. Die Mitglieder der Feuerwehren sind überall dort, wo Mitmenschen sie brauchen. Sie stehen 24 Stunden pro Tag das ganze Jahr über für Heimat, für deren Schutz und vor allem für die Sicherheit der Menschen in Österreich, um ihnen jederzeit mit Hilfe in allen erdenklichen Situationen beizustehen. Dieser flächendeckende Bevölkerungsschutz ist unschätzbar, unerlässlich und nicht mit Geld aufzuwiegen, wie dies von politischen Funktionären in Festreden immer wieder gerne erwähnt wird.
Im Unterschied zu vielen anderen, ebenfalls für das Gemeinwesen hochbedeutenden, ehrenamtlichen Tätigkeiten, steht bei Feuerwehrmitgliedern im Einsatzdienst trotz aller Vorsichts- und Unfallverhütungsmaßnahmen – stets auch deren physische und psychische Unversehrtheit zur Disposition.
- Wie sieht aus Ihrer Sicht ein zukunftsorientiertes, tragfähiges Konzept für die langfristige Sicherung und Stärkung der Ehrenamtlichkeit im österreichischen Feuerwehrwesen aus?
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Um das weltweit einzigartige Feuerwehrsystem erhalten zu können, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und Mitglieder der Einsatzorganisationen aktiv zu schützen sowie die Attraktivität für den Feuerwehr-Nachwuchs zu steigern, benötigt es die notwendigen Grundvoraussetzungen. Der August 2017 hat dabei gezeigt, welche unermüdlichen Leistungen von den österreichischen Feuerwehren erbracht wurden, um die Auswirkungen der verheerenden Unwetter in der Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol zu beseitigen und der österreichischen Bevölkerung rasch, zielgerichtet und unbürokratisch zu helfen. Damit diese ehrenamtliche Hilfe auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Im Vordergrund muss dabei eine einheitliche und faire Entlastung stehen, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten führt. Dementsprechend ist vor allem auf das mehrfach vorgebrachte Anliegen des Feuerwehrverbands zu achten, wonach ein Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung explizit nicht angestrebt wird, um einer möglichen Benachteiligung von Feuerwehrmitgliedern auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen. Die Stärkung der Ehrenamtlichkeit im Feuerwehrwesen ist unser gemeinsames Ziel, das es zu verfolgen gilt.
Österreich ist ein Land des Ehrenamts. 3,5 Millionen Menschen, also rund 46% der Bevölkerung ab 15 Jahren, engagieren sich freiwillig. Die wichtigsten Betätigungsfelder sind die Bereiche Sport und Bewegung, Katastrophenhilfe und Rettungsdienste, Kunst, Kultur und Freizeit sowie der Sozial- und Gesundheitsbereich. Insgesamt zeigt die Entwicklung des Ehrenamtes in den letzten 10 Jahren, dass dieses – auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten – in Österreich auf einem tragfähigen Boden steht. Diese Grundlage gilt es zu erhalten und weiter zu stärken.
Was das Feuerwehrwesen im Speziellen betrifft, so sind maßgebliche Faktoren für eine erfolgreiche Entwicklung die Verantwortung der Gemeinden und die damit verbundene lokale Entscheidungskompetenz, eine nachhaltige und konsequente Nachwuchsarbeit der Feuerwehren selbst, die hohe Wertschätzung durch Medien und Öffentlichkeit aber auch eine tragfähige materielle Basis, zu der Gemeinden, Länder, Bund sowie durch ihre großartige Arbeit etwa im Veranstaltungsbereich auch die Feuerwehren selbst beitragen. Das Zukunftskonzept zur Stärkung und Sicherung der Ehrenamtlichkeit im österreichischen Feuerwehrwesen wird auch weiterhin dieser Fundamente bedürfen, die es seitens der Politik zu erhalten und zu stärken gilt.
Grundsätzlich muss auch der Bevölkerung vor Augen geführt werden, dass ein ehrenamtliches Feuerwehrwesen keine Selbstverständlichkeit ist. Die Mitglieder der Feuerwehren müssen auch weiterhin die Unterstützung aus der Bevölkerung/Politik und Wirtschaft spüren und erhalten. Angefangen von einer gewissen Eigenverantwortung der Bevölkerung – damit auch die Feuerwehren nicht für Nichtigkeiten zu eigentlich grundlosen Einsätzen alarmiert werden – bis hin zu bezahlten Urlaubstagen für Ausbildung, egal ob in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst.
Unserer Meinung nach muss der Nachwuchs von freiwilligen Feuerwehren gestärkt werden, um das bewährte Konzept unserer freiwilligen Feuerwehren zukunftsfit zu halten. Die gute Nachricht: viele Jugendliche engagieren sich bereits freiwillig/ehrenamtlich in verschiedensten Bereichen – rd. 45% der 15 – 29-jährigen. Das Interesse ist also da! Dennoch haben FF tlw. Nachwuchsprobleme: Zurzeit fehlen gesetzliche Grundlagen für freiwilliges Engagement und durch aktuelle familien- und jugendpolitische Sparmaßnahmen, wie die Kürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 24 Jahre wird es Jugendlichen erschwert freiwillig tätig zu sein. Hier müssen wir gegensteuern um Jugendlichen das freiwillige Engagement (auch finanziell) weiterhin zu ermöglichen. Wünschenswert wäre daher auch eine verstärkte Kooperation zwischen Schulen, (Sport-)Vereinen und Freiwilligen-Organisationen, insb. um Nachwuchsprobleme im ländlichen Raum zu bekämpfen.
Der Hauptschwerpunkt, um ein zukunftsfähiges, tragfähiges Konzept für die Sicherung und Stärkung der Ehrenamtlichkeit zu gewährleisten, muss die Mitgliederwerbung sein, insbesondere im Bereich der Jugendfeuerwehren. In Österreich wird bereits hervorragende Arbeit im Bereich der Jugendfeuerwehren geleistet, was die Erfolge im Rahmen der 16. Internationalen Feuerwehrwettbewerbe und dem 21. Internationalen Jugendfeuerwehrbewerb dieses Jahr zeigen. Dieser Weg muss weiter beschritten werden. Auch Freiwillige kosten Geld. In die Ausbildung dieser jungen Freiwilligen müssen auch in Zukunft Zeit und Geld investiert werden. Über die Feuerschutzsteuer der Länder, Mittel aus dem Katastrophenfond und steuerliche Erleichterungen ist die Finanzierung der Feuerwehren gesichert.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Ein Konzept, dass die langfristige Sicherung und Stärkung der Ehrenamtlichkeit sicherstellt ist nicht losgelöst von anderen Themen zu sehen. Wie oben schon beschrieben leisten die Feuerwehren in Österreich nicht nur einen wesentlichen Beitrag im Bevölkerungsschutz und Daseinsschutz sondern auch im Zusammenhalt der Bevölkerung. Diesem Beitrag muss man gerecht werden und bei Vorhaben, die ihn betreffen bzw. beeinflussen auch hinterfragen, ob man damit unterstützend wirkt.
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Nicht Sonntagsreden bei Jubiläums- und Florianfeiern sichern das Ehrenamt, sondern Maßnahmen, die den freiwilligen Helferinnen und Helfern, ob bei Feuerwehr, Rotem Kreuz oder anderen Rettungsorganisationen sozial absichern und ihre Arbeit sicher gestalten. Dazu gehört eine gute Ausbildung, eine gute Ausrüstung, modernes Gerät und ein verständnisvolles Umfeld in Familie und Beruf.
Hier verweisen wir auf folgende Punkte: Wir von der Politik können nur die finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, um so das wichtige Ehrenamt zu stärken.
Unsere Abgeordneten im Nationalrat haben sich kürzlich massiv dafür eingesetzt, dass die Hepatitis Impfungen für aktive Feuerwehrmitglieder von der öffentlichen Hand übernommen werden.
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- Wie kann die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt aus Ihrer Sicht zukunftsfit gemacht werden?
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Siehe Antwort zu Frage 1.3. Die darin vorgeschlagene Maßnahme fördert das Ehrenamt und schafft zusätzlich Zeit für die Familie.
Derzeit basiert die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt in der Regel auf individuellen Absprachen auf Betriebsebene und funktioniert in den meisten Fällen. Soweit diese Strukturen funktionieren, soll der Staat hier auch nicht eingreifen. Wo nötig und möglich, sollen aber sehr wohl ergänzende Maßnahmen getroffen werden.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht sollten Ehrenamtliche stärker vor Nachteilen während oder wegen Abwesenheiten infolge von Einsätzen geschützt sein. Hier könnten weitere Verbesserungen geprüft oder erforderliche Klarstellungen getroffen werden. Insbesondere öffentliche Arbeitgeber sind aufgerufen, sich der Frage von Sonderurlauben für Einsätze pragmatisch zu nähern. Hier wäre etwa eine einheitliche Vorgangsweise unter allen Gebietskörperschaften sinnvoll. Auch wirtschaftliche Vorteile für feuerwehrfreundliche Arbeitgeber sind eine Option.
Ohne dem passenden beruflichen Umfeld wird zukünftig die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren eine Herausforderung darstellen. Vor allem im Hinblick auf eine Tageseinsatzbereitschaft müssen Modelle oder Übereinkünfte bzw. gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es beispielsweise den Unternehmen ermöglichen, ihre Mitglieder während der Arbeitszeit für Einsätze freizustellen.
Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und freiwilligen Engagement ist Voraussetzung für das Fortbestehen unseres erfolgreichen und (über weite Strecken) auf Freiwilligkeit beruhende Feuerwehr-System. Dazu ist einerseits eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit, die Freiwillige tagtäglich leisten, dringend geboten. Denn Wertschätzung ist die Voraussetzung für Verständnis für die (z.B. zeitlichen) Herausforderungen, die freiwillige Arbeit mit sich bringt. Zudem braucht es auch ganz konkrete Maßnahmen. Etwa ein Kündigungsschutz, insbesondere für freiwillig Tätige im Katastrophenhilfsdienst, und vereinfachte Freistellungsmöglichkeiten für freiwillig Tätige.
Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar, aber nicht selbstverständlich. Um auf Dauer beste Bedingungen für Menschen im Ehrenamt zu gewährleisten, müssen die Rahmenbedingungen dieser freiwilligen Arbeit verbessert werden. Wir NEOS begrüßen den 2012 gesetzlich verankerten Österreichischen Freiwilligenrat, in dem auch der Österreichische Bundesfeuerwehrverband Mitglied ist. In Kooperation mit Freiwilligenrat, Sozialministerium und weiteren Hilfsorganisationen, muss laufend an der Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen gearbeitet werden.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Balance zwischen Beruf, Familie und Ehrenamt wird ungeachtet aller Maßnahmen immer eine Herausforderung für die jeweiligen Menschen sein, die sich ehrenamtlich einsetzen. Die Forderung der Liste Pilz nach einer Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden ist ein Schritt zu einer Selbstbestimmung der Freizeit in höherem Ausmaß als bisher. Beruflich muss jedoch darauf geachtet werden, dass kleine und mittlere Betriebe nicht durch Abwesenheiten und daraus resultierende Kosten überproportional belastet werden.
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Nicht Sonntagsreden bei Jubiläums- und Florianfeiern sichern das Ehrenamt, sondern Maßnahmen, die den freiwilligen Helferinnen und Helfern, ob bei Feuerwehr, Rotem Kreuz oder anderen Rettungsorganisationen sozial absichern und ihre Arbeit sicher gestalten. Dazu gehört eine gute Ausbildung, eine gute Ausrüstung, modernes Gerät und ein verständnisvolles Umfeld in Familie und Beruf.
Hier verweisen wir auf folgende Punkte: Wir von der Politik können nur die finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, um so das wichtige Ehrenamt zu stärken.
Unsere Abgeordneten im Nationalrat haben sich kürzlich massiv dafür eingesetzt, dass die Hepatitis Impfungen für aktive Feuerwehrmitglieder von der öffentlichen Hand übernommen werden.
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- Welche konkreten Anreize (nicht-monetär) hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements in den österreichischen Feuerwehren würden Sie politisch befürworten und zeitnah umsetzen?
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Einsatzkräfte, die unter sehr gefährlichen Umständen – bei Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfällen – unter Einsatz ihres eigenen Lebens anderen Menschen helfen, sollen die Möglichkeit erhalten, drei Tage im Jahr mit Entgeltfortzahlung von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Die Kosten dafür werden UnternehmerInnen vom Katastrophenfonds zurückerstattet. Neben der gesellschaftlichen Anerkennung braucht es unseres Erachtens nach auch eine bessere Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Berufswelt, beziehungsweise für die Bildungslaufbahn, beispielsweise eine bessere Anrechnung bei Aufnahmeverfahren für einen Studienplatz an Universitäten oder Fachhochschulen. Damit bedanken wir uns bei den engagierten Menschen und ArbeitnehmerInnen, die dieses Engagement für Österreich möglich machen.
Eines unserer zentralen Vorhaben in diesem Bereich ist, dass Ausbildungen und Qualifikationen, die man innerhalb der Feuerwehren erwirbt, auch außerhalb der Feuerwehren besser anerkannt werden. Deshalb schlagen wir in unserem Programm konkret die Einführung eines „Ehrenamt-Gütesiegels“ vor, das sowohl bei Berufsausbildungen als auch bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden soll. Die Zertifikation und Dokumentation der bei der freiwilligen Arbeit erworbenen Qualifikationen soll durch eine unabhängige Behörde durchgeführt werden. Zudem könnten gewisse Vergünstigungen für Ehrenamtliche bei öffentlichen Leistungen (z.B. Eintritte in Museen, Veranstaltungen etc.) überlegt werden.
Um auch für die Wirtschaft eine Vorbildwirkung einzunehmen muss über einen flächendeckenden Job-Bonus für ehrenamtliche Mitglieder von Einsatzorganisationen im öffentlichen Dienst nachgedacht werden. Vor allem in den Gemeinden ist es sinnvoll, beispielsweise ein Feuerwehrmitglied aufzunehmen – sofern es die gleichen Qualifikationen aufweist wie die Mitbewerber. Dies würde zu einer besseren Schlagkraft der Feuerwehren untertags führen.
Österreichweite Regelungen oder Übereinkünfte für Feuerwehrmitglieder müssen im Hinblick auf die notwendigen Führerscheine der Klasse C (ev. auch E) angedacht werden. Viele Feuerwehrmitglieder machen einen C-Schein „nur“ wegen der Feuerwehr. Vergünstigungen oder Übernahmen der Kosten mit verbundenen „Auflagen“ wären hier ein Ansatz, der auch den Feuerwehren und den Mitgliedern helfen würde.
Neben der bereits erwähnten gesellschaftlichen Wertschätzung, die Österreich seinen freiwilligen Feuerwehrleuten entgegenbringen soll, gibt es noch andere Maßnahmen, um nicht monetäre Anreize für freiwilliges Engagement bei der Feuerwehr (und darüber hinaus) zu schaffen. So fordern wir Grüne unter anderem die Anrechenbarkeit nicht-formal erworbener Kompetenzen im Rahmen einschlägiger Ausbildungen (bestimmte Lehrberufe) bzw. über ETCS –Punkte für einschlägige Studienfächer bzw. Ausbildungen. Zudem sollten Studierende zusätzliche Toleranzsemester für ihre freiwillige Tätigkeit bekommen.
Wir unterstützen den Freiwilligenpass des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK), den es seit 2005 gibt. Des Weiteren setzen wir uns für den Ausbau von Weiterbildungsmöglichkeiten für Freiwillige, den Ausbau des „Tag des Ehrenamts“ und die Steigerung der öffentlichen Wertschätzung durch bewusstseinsbildende Maßnahmen ein.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Da die Gratis-Hepatitis-Impfung ja nun endlich umgesetzt wurde, muss man sich ansehen, inwieweit die Gesundheitsvorsorge und die Verringerung der Belastung der Freiwilligen besser unterstützt werden kann und ob andere präventive Maßnahmen notwendig sind. Dies endet nicht bei Impfungen und präventiven Medikamentengaben, gerade die psychische Belastung bei technischen Hilfseinsätzen darf nicht unterschätzt werden.
Ein wichtiger Punkt für die Liste Pilz ist die lebenslange Weiterbildung, die auch im Freiwilligenbereich ihren Niederschlag finden soll und unterstützt werden muss. So sollte es speziell für freiwillig Engagierte staatliche oder öffentliche Fortbildungsangebote geben (z.B. über Kammern, WIFI, BFI o.ä.). Die Vergabe der Plätze und der Kostenanteil werden über das Engagement in Organisationen wie eben der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. Diese Fortbildung soll über das Weiterbildungsangebot der Feuerwehren hinausgehen.
Eine weitere Idee wäre eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit für freiwillige mit einer bestimmten Anzahl an Stunden, Einsätzen o.ä. So könnten ab einem gewissen Engagement z.B. für freiwillige Helfer freie Tage an Schulautonomen Tagen zusätzlich zu den Urlaubstagen gewährt werden, deren Kosten den Unternehmen refundiert werden.
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Nicht Sonntagsreden bei Jubiläums- und Florianfeiern sichern das Ehrenamt, sondern Maßnahmen, die den freiwilligen Helferinnen und Helfern, ob bei Feuerwehr, Rotem Kreuz oder anderen Rettungsorganisationen sozial absichern und ihre Arbeit sicher gestalten. Dazu gehört eine gute Ausbildung, eine gute Ausrüstung, modernes Gerät und ein verständnisvolles Umfeld in Familie und Beruf.
Hier verweisen wir auf folgende Punkte: Wir von der Politik können nur die finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, um so das wichtige Ehrenamt zu stärken.
Unsere Abgeordneten im Nationalrat haben sich kürzlich massiv dafür eingesetzt, dass die Hepatitis Impfungen für aktive Feuerwehrmitglieder von der öffentlichen Hand übernommen werden.
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Thema 2: Soziale Anreize, Absicherung und Wertschätzung
Das Engagement von Frauen und Männern in Österreichs Feuerwehren zieht psychische und physische Belastungen nach sich, die oft weit über das Normalmaß gesellschaftlicher Daseinsfürsorge hinausgehen. Eine faire und angemessene soziale Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist für das Fortbestehen des Systems von existenzieller Bedeutung.
- Wie stehen Sie der Position des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes in seiner Forderung nach Steuervorteilen für Unternehmen gegenüber, die ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren beschäftigen und zur Erledigung von Regel- bzw. Katastropheneinsätzen dienstfrei stellen?
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Eine Steuerbegünstigung für Betriebe ist gegenwärtig nicht vorgesehen, sondern, wie oben angeführt, eine Freistellungsregelung mit drei Tagen pro Jahr und Entgeltfortzahlung im Wege des Katastrophenfonds.
Unter allen Ansätzen, die im Zusammenhang vor allem mit länger dauernden Katastropheneinsätzen von Feuerwehren in der Vergangenheit diskutiert wurden, scheint dies ein möglicher Zugang zu sein. In unserem generellen Bestreben nach einer deutlichen Senkung der Steuer- und Abgabenquote, die eine neue Bundesregierung prioritär angehen wird müssen, könnte ein solcher Steuervorteil im Gesamtkontext mitberücksichtigt werden.
Für Katastropheneinsätze gibt es teilweise Regelungen, dass Unternehmen Entgeltfortzahlungen für freigestellte Feuerwehrmitglieder beantragen können (Beispiel OÖ). Unternehmen müssen natürlich einen Anreiz erhalten, um Ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit für Einsätze freizustellen. Ob dies auf steuerlicher Basis oder anderweit geschehen kann, muss diskutiert bzw. gemeinsam vereinbart werden. Fakt ist, dass auch Unternehmen dafür eine gewisse Entlastung erhalten sollten.
Wir Grüne sind überzeugt, dass es – neben oben dargelegten nicht-monetären Anreizen – auch finanzielle Anreize benötigt, um die für unsere Gesellschaft so wertvolle Freiwilligenarbeit weiter zu stärken.
Aus der Sicht von NEOS sind punktuelle Änderungen, wie beispielsweise eine Übernahme des Entgelts samt Lohnnebenkosten für die seitens des Arbeitgebers zu entrichten sind, vorstellbar. Aus unserer Sicht muss seitens des Gesetzgebers hier eine Definition jener ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. Freiwillige Feuerwehr), für die diese Regelung gilt getroffen werden, die maximale Dauer für die Kosten übernommen werden, als auch eine entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt sein.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Diese Forderung ist verständlich und auch nachvollziehbar. Umso mehr, als langwierige Katastropheneinsätze bei Überflutungen und ähnlichen Ereignissen in einigen Regionen fast schon regelmäßig zu erwarten sind. Dabei sind jedoch der Verwaltungsaufwand und eine wahrscheinliche Ungleichbehandlung von Unternehmen im Wege. Unternehmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen, die so gut wie nie zu Einsätzen gerufen werden, werden dann gegenüber anderen Unternehmen bevorzugt, die tatsächlich Kosten und Aufwand haben, weil teilweise sogar mehrere MitarbeiterInnen abgezogen werden.
Auch das Ungleichgewicht zwischen großen Unternehmen, wo Ausfälle leichter kompensiert werden können und kleinen Firmen, wo einzelne Mitarbeiter stärker ins Gewicht fallen, spricht gegen eine solche Vorgangsweise.
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Unsere Mandatare sind teilweise aktiv bzw. arbeiten eng mit Feuerwehren und Hilfsorganisationen zusammen. Der Forderung nach Steuervorteilen für Unternehmen, die ehrenamtliche Mitglieder von Feuerwehren beschäftigen, stehen wir positiv gegenüber. Auch muss sich der Gesetzgeber gerade bei Elementarereignissen, die sich über Tage hinziehen, Gedanken machen, wie der Verdienstausfall vieler ehrenamtlicher Feuerwehrmitarbeiter kompensiert werden kann. Auch der Weg für langdienende ehrenamtliche Mitarbeiter bei Feuerwehren, dass sie einen Pensionsbonus erhalten, wäre eine Wertschätzung für die großartige Arbeit der Mitglieder von Feuerwehren.
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- Was gedenken Sie grundsätzlich zu tun, um die Wertschätzung durch die Bevölkerung gegenüber den Feuerwehren (bzw. Einsatzkräften) zu erhöhen bzw. die Feuerwehren im Bereich der Mitgliederwerbung (Stichwort Jugend und Mitglieder im Erwachsenenalter) zu unterstützen (ev. Anerkennung von Aktivzeit bei Pensionsberechnung …)?
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Der Feuerwehr wird in Österreich – zurecht – enorm hohes Vertrauen entgegengebracht. Umfragen belegen in regelmäßigen Abständen die ausgezeichneten Werte: Die VertreterInnen dieser Berufsgruppe belegten im 2016 veröffentlichten “Trust in Professions Report ” neuerlich Platz 1 und konnten den Grad des Vertrauens in der Bevölkerung auf 97 Prozent erhöhen. Es muss unser aller Ziel sein, die Feuerwehren in Österreich entsprechend zu unterstützen, sodass sie ihren Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes weiterhin in der Form nachkommen können, denn das Vertrauen in unsere Feuerwehr spricht für den hohen Grad der Wertschätzung durch die Bevölkerung. Diesbezüglich ist es vor allem in kleinen Gemeinden und Orten notwendig, die Strukturen der Feuerwehr zu stärken, um eine flächendeckende Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können. Dafür gilt es, die Feuerwehrjugend zu unterstützen und die Gemeinschaft der Feuerwehr und den lohnenden Einsatz für Hilfsbedürftige und in Not geratene Mitmenschen spielerisch zu vermitteln. Die Landestreffen, Ferienlager und Leistungsbewerbe stellen diesbezüglich den idealen Rahmen dar und sind zu fördern. Bei der Anwerbung von Mitgliedern für die Feuerwehr ist auch an die gezielte Förderung von Feuerwehrfrauen zu denken, der derzeitige Stand an weiblichem Personal ist zwar leicht steigend, beläuft sich aber nur auf 6 Prozent. Hier gilt es anzusetzen.
Bezüglich der Anrechenbarkeit der Dienstzeiten für Pensionen ergibt sich das Problem der Dokumentation von Einsatzzeiten und Dienstjahren. Für eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung sind jedenfalls ExpertInnen der unterschiedlichen Bereiche einzubeziehen. Die SPÖ ist in der Frage nach der Anrechenbarkeit des Feuerwehrdienstes für die Pension gesprächsbereit und plädiert für eine gemeinsame Beratung aller Akteure.
Umfragen zeigen, dass die Feuerwehren in Österreich schon jetzt bei der Bevölkerung höchste Wertschätzung und Vertrauen genießen. Es muss daher primär darum gehen, diese hohe Wertschätzung zu erhalten und in einzelnen Bereichen, wo dies noch möglich ist, zu verbessern. So wäre es etwa möglich, über die öffentlich-rechtlichen Medien sowie eine verstärkte Kooperation zwischen Schulen und Feuerwehren noch besser über die Verdienste unserer Einsatzkräfte zu informieren, ein noch stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Arbeit zu schaffen und so mehr Menschen auch bereits im jüngeren Alter zum Mitmachen zu animieren.
Grundsätzlich hat die Bevölkerung eine sehr hohe Wertschätzung gegenüber den Feuerwehren. Es muss den Bürgern jedoch klar gemacht werden, dass vor allem ehrenamtlich geleistete Dienste keine Selbstverständlichkeit sind und das egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Möglichkeiten wie ein „Job-Bonus“ im öffentlichen Dienst könnten zumindest das Interesse am Feuerwehrdienst auch erhöhen. Doch auch die Vielfältigkeit im Bereich der Jugendarbeit muss den Eltern nähergebracht werden. Eltern sollen wissen, dass ihre Kinder vor allem bei der Feuerwehrjugend gut aufgehoben sind und auch für den Alltag wichtige Lektionen lernen werden.
Wie bereits oben hervorgehoben, sind wir Grüne davon überzeugt, dass unseren Freiwilligen für ihr Engagement größte Wertschätzung gebührt. Diese Wertschätzung muss aber auch in konkreten (gesetzlichen) Maßnahmen zum Ausdruck kommen:
1. Verlässliche Absicherung aller freiwillig Tätigen im Falle eines Unfalles und gesetzliche Vorsorge in Bereich der Unfallversicherung ausweiten.
2. Entgeltfortzahlung bzw. Ersatz von Verdienstentgang oder Einkommensverlust durch freiwilliges Engagement. Bundesgesetzliche Regelung anknüpfend an vorhandene landesgesetzliche Regelungen.
3. Kündigungsschutz insbesondere für freiwillig Tätige im Katastrophenhilfsdienst und vereinfachte Freistellungsmöglichkeiten für freiwillig Tätige.
4. Einführung eines Freiwilligendienstgesetzes, welches u.a. 2. Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe für alle Freiwilligendienste sowie die Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe und Waisenpension während der Tätigkeit in den Freiwilligendiensten und eine Änderung des Familienlastenausgleichgesetz und des Sozialversicherungsgesetzes vorsieht.
Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahr 2016 liegt das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung gegenüber Feuerwehrleuten bei 97%, womit Feuerwehrleute von allen Berufsgruppen den höchsten Vertrauenswert genießen. Die Wertschätzung gegenüber Feuerwehren bzw. Einsatzkräften ist also bereits sehr hoch, was wir begrüßen. Wichtig ist, dass es dabei bleibt und öffentlich weiter auf das außerordentliche Engagement der Feuerwehren aufmerksam gemacht wird.
Ehrenamtliches Engagement lebt von Freiwilligkeit und sollte keine hauptamtliche Arbeit sein. Jeder Einzelne muss für sich entscheiden, ob er bereit ist, dieses Engagement zu leisten.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Wertschätzung der Bevölkerung für die Feuerwehr ist sehr oft abhängig von dem Wissen um die Leistungen. Die Vermittlung der Leistungen kann jedoch nicht durch Festschriften sondern am besten durch die öffentliche Präsentation von Können, Wissen und der daraus resultierenden Sicherheit der Bevölkerung erfolgen. Diese Präsentationen sollen (und werden aktuell ja schon) verstärkt gefördert und damit verbunden auch gleich eine Möglichkeit zur Mitgliederwerbung geschaffen werden.
Der Vorschlag der Anerkennung von Aktivzeiten bei der Pensionsberechnung müsste im Detail auf die budgetäre Auswirkung überprüft werden sollte jedoch mittelfristig in ein mehrheitsfähiges Konzept gegossen werden können (evtl. über Bonussysteme zur Pensionsberechnung/-höhe). Dass es hierbei jedoch um vor allem symbolische Werte gehen kann muss dazugesagt werden, da auch andere Maßnahmen wie die oben angesprochenen zusätzlichen freien Tage als Anerkennung zu sehen sind.
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Unsere Mandatare sind teilweise aktiv bzw. arbeiten eng mit Feuerwehren und Hilfsorganisationen zusammen. Der Forderung nach Steuervorteilen für Unternehmen, die ehrenamtliche Mitglieder von Feuerwehren beschäftigen, stehen wir positiv gegenüber. Auch muss sich der Gesetzgeber gerade bei Elementarereignissen, die sich über Tage hinziehen, Gedanken machen, wie der Verdienstausfall vieler ehrenamtlicher Feuerwehrmitarbeiter kompensiert werden kann. Auch der Weg für langdienende ehrenamtliche Mitarbeiter bei Feuerwehren, dass sie einen Pensionsbonus erhalten, wäre eine Wertschätzung für die großartige Arbeit der Mitglieder von Feuerwehren.
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Thema 3: Zukunft Feuerwehren u. Bevölkerungsschutz
Schutz und Hilfe für die Bevölkerung sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Gerade die kompetente und zeitnahe Aufarbeitung schwerer Schäden als Folge von wetterbedingten Extremereignissen in den letzten Wochen und Monaten zeigt, mit welchem Elan und mit welcher Kraft der leidvoll geprüften Bevölkerung in dieser schrecklichen Situation beigestanden wurde. 90 Prozent der österreichischen Katastrophenhilfe läuft über Österreichs Feuerwehren. Ohne den unmittelbaren und zum Teil tagelangen Einsatz vieler Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren – Männer und Frauen – ist diese Akuthilfe für Betroffene flächendeckend grundsätzlich weder realisier- noch leistbar.
- Welche kurzfristigen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht nötig, um die Feuerwehren in der Ausübung ihrer Aufgaben in der Katastrophenhilfe zu stärken bzw. vice versa die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu erhöhen (u.a. Vermeidung von Parallelstrukturen im Katastrophenhilfsdienst, rechtliche Klarstellung für bundesländerübergreifende und internationale Katastropheneinsätze bzw. rasche, unbürokratische und unkomplizierte Kostenersätze nach Katastropheneinsätzen oder Waldbränden)?
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Gerade der letzte Sommer hat gezeigt, wie wichtig die Katastrophenhilfe ist, die die Freiwilligen Feuerwehren im ganzen Land flächendeckend leisten. Muren, Hagelschlag, Überschwemmungen, Sturm. Die Wetterkapriolen werden mit der klimatischen Veränderung stärker und intensiver. Deswegen ist es gerade im Bereich der Katastrophenhilfe notwendig, die Ausrüstung der Feuerwehr am neuesten Stand der Technik zu halten und hier die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Selbiges gilt für den Kostenersatz. Die Feuerwehrleute leisten bei Katastropheneinsätzen enorm wichtige Hilfe für Österreich und seine Bevölkerung. Die Feuerwehren dürfen deshalb nicht auf entstandenen Kosten sitzenbleiben. Hier gilt es, die Übernahme von Verpflegungs- und Treibstoffkosten sowie die Kosten für Reparaturen und Neuanschaffungen von im Einsatz beschädigten Geräten und Verbrauchsgütern unbürokratisch zu gewährleisten. Das derzeitige System sieht im Katastrophenfall etwa bei Waldbränden eine Kostenregelung mit dem BMLFUW („Lebensministerium“) vor. Hierbei ist zu hinterfragen, inwiefern die föderale Struktur Österreichs diese Kostenerstattung verkompliziert, zumal sowohl Gemeinde, Bundesland als auch der Bund involviert sind. Eine zentrale Regelung der Kostenerstattung mit dem Bundesfeuerwehrverband könnte hier Vereinfachungen schaffen und Bürokratie abbauen.
Primär liegt dieser Bereich in der Zuständigkeit der Länder. Trotzdem wären bundesseitig ergänzende Maßnahmen denkbar, neben den bereits erwähnten Maßnahmen auch die zusätzliche Finanzierung für Maßnahmen der Soforthilfe in Katastrophenfällen aus Mitteln des Katastrophenfonds, wenn diese dazu geeignet sind, Folgeschäden hintanzuhalten und Ausgaben für die Schadensbehebung zu minimieren. Auch in rechtlicher Hinsicht müssen Bestimmungen, die heute Einsätze schwieriger, komplizierter und bürokratischer machen, entrümpelt werden.
Es steht außer Zweifel, dass Katastrophen nicht ohne unsere Feuerwehren zu bewältigen wären. Um die Ausübung der Aufgaben in diesem Bereich zu stärken, müssen klare bundesweite Regelungen getroffen werden, die es den Mitgliedern ermöglichen, tagelange Einsätze bewältigen zu können, ohne Bedenken oder Unstimmigkeiten bei den Arbeitgebern hervorzurufen. Bezugnehmend auf eine Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung muss auch hier ein Schritt in Richtung „Selbstverantwortung“ geschehen. Unseren Bürgern muss vor Augen geführt werden, dass oft kleine präventive Maßnahmen ausreichen um Schlimmeres in den eigenen vier Wänden verhindern zu können (Beispiel Hangwasserproblematik). Grundsätzlich sollte gemeinsam mit dem ÖBFV über mögliche Maßnahmen gesprochen werden, denn ohne Einbindung von Expertenmeinungen wird es schwierig sein, notwendige Maßnahmen treffen zu können.
Aktuell fehlt bspw. eine Möglichkeit berufliche Fehlzeiten aufgrund von Einsätzen nicht nur über Urlaubstage auszugleichen. Positives Beispiel für eine Neuregelung ist etwa Deutschland. Zudem braucht es österreich- und EU-weite einheitliche Regelungen und Rahmenbedingungen für (internationale) Katastropheneinsätze, um Kompetenzzersplitterungen zu vermeiden.
Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist nach Meinung von NEOS derzeit, u.a. mit dem jährlichem Zivilschutz-Probealarm, dem Sicherheitsinformationszentrum Österreich, Zivilschutzverbänden in allen Bundesländern, kostenlosen Informationen z.B. über Bevorratung und dem „Team Österreich“, das bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelfer_innen organisiert und mit der offiziellen Einsatzleitung koordiniert, ausreichend gewährleistet. Klare Strukturen und eine Entflechtung länderübergreifender Bürokratie wird von uns im Rahmen unseres Föderalismus Reformprogramms jedenfalls unterstützt!
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Kurzfristig ist es wichtig, die bürokratischen Hürden auch hier möglichst rasch abzubauen. Die Nachbearbeitung der Einsätze muss gestrafft werden.
In der Katastrophenhilfe sind rasche und punktgenaue Hilfeleistungen enorm wichtig. Dies ist nur im Rahmen einer klar definierten Struktur mit klar umrissenen Aufgaben möglich. Die einzelnen Organisationen müssen in einem gemeinsamen Gesamteinsatzplan auf die jeweiligen Stärken und Möglichkeiten abgestimmte Plätze einnehmen und sich so gegenseitig stärken. Sollten einzelne Organisationen die gleichen Stärken und Strukturen aufbauen oder aufgebaut haben, so ist es sinnvoll, festzustellen, wie sie sich ergänzen können. Sollte das nicht möglich sein, ist die weitere Planung auf eine bessere Verschränkung der Organisationen zu legen und nötigenfalls die Aufgabenstruktur neu zu definieren.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Welche weiterführenden Maßnahmen (siehe Frage 1) sind aus Ihrer Sicht zwingend nötig, um Aufgaben und Kompetenzen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Feuerwehren, des ÖBH bzw. weiterer Blaulicht- und Rettungsorganisationen im Bereich der Katastrophenhilfe besser und wirkungsvoller aufeinander abzustimmen?
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Im Bereich der Katastrophenhilfe ist eine klare Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Einsatz- und Hilfsorganisationen sowie eine routinierte Behebung der Gefahrenlage entscheidend. Dafür gilt es einerseits, Kompetenzen zu evaluieren und klar zu verteilen, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Andererseits sind Katastrophenschutzübungen – wie seit langer Zeit üblich – unter Einbezug der relevanten Organisationen abzuhalten, damit im Ernstfall ideale Hilfe und Schutz der Bevölkerung durch strukturiertes Vorgehen gewährleistet werden kann. Für bundesländerübergreifende und internationale Hilfs- und Katastropheneinsätze gilt es ebenfalls, Kompetenzen klar zu definieren und Parallelstrukturen zu vermeiden.
Generell wollen wir in Österreich eine klarere Verteilung der Kompetenzen und eine Zusammenführung sowie Entflechtung der Aufgaben-, Ausgaben und Finanzierungs-Verantwortung zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung und Gebietskörperschaften erreichen. Was die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Einsatzorganisationen in Katastrophenfällen betrifft, funktioniert diese grundsätzlich gut. Neue Herausforderungen, insbesondere die Terrorgefahr aber auch Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration, erfordern ein Nachschärfen der Grundlagen für ein gemeinsames Vorgehen. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode wurden bereits erste Maßnahmen initiiert, um das Zusammenwirken zwischen Bundesministerien aber auch zwischen Bund und Ländern weiter auszubauen und auch gesetzlich abzusichern. Die Feuerwehren waren in diesen Prozess von Anfang an einbezogen und sollen auch bei allen weiteren Schritten voll einbezogen werden.
Es muss in einer gemeinsamen Diskussion ein einheitliches Konzept erstellt werden, um zu sehen, welche rechtlichen Maßnahmen ein- bzw. durchgeführt werden müssen, um einen gemeinsamen reibungslosen Ablauf von Katastropheneinsätzen gewährleisten zu können.
Im Zuge unserer Bestrebungen das Bundesheer zu reformieren, wollen wir auch den Katastrophenschutz neu – als zivile Aufgabe – ordnen. Hier handelt es sich jedoch, im Gegensatz zu Ihrer Frage 6, um eine langfristig angelegte Maßnahme. Dabei wollen wir einerseits die Pioniere – als einzige militärische Einheit innerhalb des Katastrophenschutzes – für schnelle, anspruchsvolle Einsätze beibehalten. Darüber hinaus soll es aber zu einer Neuorganisation des Katastrophenschutzes unter Einbindung der Feuerwehren und Freiwilliger unter ziviler Führung kommen. Nach unserem Konzept kommt den Feuerwehren, aufgrund ihrer Erfahrung im Katastrophenschutz, Ausbildung und Gerätschaften, eine zentrale Rolle zu.
Das Bundesministerium für Inneres ist für die Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Katastrophenschutzmanagements zuständig. Die Kompetenzen im Bereich Katastrophenschutz sind jedoch überwiegend Ländersache. Daher sollte langfristig darüber nachgedacht werden, die Ressourcenplanung nicht nur auf Ebene der Gemeinden und Länder, sondern ebenfalls auf Bundesebene bzw. für internationale Einsätze auszuweiten (http://www.bmi.gv.at/204/SKKM/files/002_SKKM_Strategie_2020.pdf). Wir unterstützten für die Zukunft die Umsetzung des im Strategiepapier „SKKM 2020“ festgestellten Handlungsbedarfs und die Erstellung eines bundesweiten Konzepts für strategisch wichtige Ressourcen. Diese übergreifende Ressourcenplanung soll auf Ebene der Einsatzorganisation auf Basis von strategischen Zielvorgaben durch Bund und Ländern umgesetzt werden.
Damit die verschiedenen Katastrophenhilfsdienste im Katastrophenfall effektiv miteinander arbeiten können ist es zudem notwendig die organisationsübergreifenden Ausbildungen und Übungen auszuweiten. NEOS begrüßt das auf Ebene des SKKM entwickelte Ausbildungsmodul „Führen im Katastropheneinsatz“ für den Stabsdienst, der zeigt, dass es bereits eine positive Entwicklung im Bereich der ressort- und organisationsübergreifenden Ausbildung für Führungskräfte gibt. Diese organisationsübergreifenden Ausbildungen sollten in der Zukunft weiter ausgebaut werden.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Es gibt ja bereits gut funktionierende Katastrophenpläne die auch regelmäßig an neue Gegebenheiten angepasst und aktualisiert werden. Diese wichtigen Vorbereitungsarbeiten müssen selbstverständlicher und in allen Ebenen sowie Organisationen gepflegt werden. Gleichzeitig muss auch die Festlegung der grundsätzlichen Einsatzleitung festgestellt werden (z.B.: Autobahnunfälle u.a.). Oft ist die Zeit bis zur Alarmierung der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmann) zu lange.
Eine vorgeschriebene Maßnahmenkette nach Bedrohungslage von Gemeinden bis zum Bund muss in allen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen geplant und jährlich aktualisiert werden. Diese Pläne müssen an die jeweils übergeordneten Stellen gemeldet und dort geprüft werden. Je nach möglichem Schadenspotential müssen sich dann die Verantwortlichen auseinandersetzen und entsprechende Pläne entwickeln.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Wo sehen Sie Optimierungsbedarf in Rechtsvorschriften, Normen oder sonstigen Regelwerken, um den Feuerwehren und deren Mitgliedern die Arbeit und den Dienst am Nächsten zu erleichtern, insb. durch Abbau von Bürokratie (Allergenverordnung, Erfassung von Spenderdaten zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung etc.)?
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Die SPÖ unter Christian Kern steht für Bürokratieabbau. Wir wollen klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, damit Parallelstrukturen vermieden werden. Die Forderung lautet: „1 Bereich, 1 Zuständigkeit“, das wird auch im Bereich der Feuerwehr Bürokratie abbauen. Im gleichen Zug ist zu prüfen, welche Gesetze diesbezüglich von der klareren Kompetenzverteilung betroffen sind und inwiefern Adaptionen möglich sind, um Einsatzorganisationen ihre Arbeit zu erleichtern.
Bei der Struktur der Feuerwehr auf Ortsebene ist zu bedenken, dass – im Gegensatz etwa zum Rettungsdienst – ausschließlich Freiwillige den Betrieb und die Verwaltung der einzelnen Stützpunkte aufrechterhalten. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise der Kassier der Feuerwehr im Einsatzfall mitausrückt. Die finanziellen Angelegenheiten müssen bei 4.495 Feuerwehren vom freiwilligen Personal bearbeitet werden. Deshalb ist besonders darauf zu achten, dass die Feuerwehren, vor allem in kleinen Gemeinden, in administrativen Angelegenheiten unterstützt werden, weshalb Erleichterungsmöglichkeiten zu prüfen sind. Dies kann etwa bei der Administration von Spendengeldern erfolgen oder auch bei der Allergenverordnung bei Feuerwehrfesten. Bezüglich der Allergenverordnung wurde von Seiten des Gesundheitsministeriums in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer eine Novellierung unternommen. Die Neuregelung sieht vor, dass keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal notwendig sind und Informationen über die 14 Allergene in bestimmten Fällen auch mündlich erfolgen können. Die Erleichterungen für die BürgerInnen bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung dürfen aber nicht gleichzeitig einen Bürokratieaufbau bei den Freiwilligen Feuerwehren bewirken.
Die Rechtsordnung ist komplex und enthält eine Vielzahl von Bestimmungen, die für den Normalfall und nicht für den Katastrophenfall ausgelegt sind. Ausnahmebestimmungen für Katastrophenfälle sind oft auch deswegen nicht möglich, weil europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Aus konkreten Einsatzerfahrungen der vergangenen Jahre sind aber bereits einzelne gesetzliche Bestimmungen identifiziert worden, die angepasst werden sollten. Für die nächsten Jahre gilt es nun diese Regeln so zu vereinfachen und zu entrümpeln, wie es vor kurzem mit der Allergenverordnung gelungen ist. Hier reicht künftig eine spezielle Karte, die allergene Speisen sichtbar macht, aus und auch die Wiederholung der Mitarbeiterschulungen entfällt.
Generell wollen wir in Österreich eine neue Kultur der Gesetzgebung etablieren, die die Flut an Regeln und Vorgaben nachhaltig eindämmt. So fordern wir die Umsetzung eines „one in, one out“-Prinzips, (für jede neue Regulierung muss eine alte abgeschafft werden) sowie der „Sunset Legislation“ (Gesetze bekommen ein Ablaufdatum) als grundsätzliche Prinzipien in der Gesetzgebung.
Die in der Frage angesprochenen Themen sind bereits sehr gute Beispiele, die den Feuerwehren bzw. den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern nicht zugemutet werden dürfen! Es ist sicherlich nicht die Aufgabe von freiwilligen Feuerwehrmitgliedern, dem Finanzamt/Finanzministerium Arbeit abzunehmen bzw. Spenden der Bevölkerung weiterzuleiten – dieser „Dienst an der Bevölkerung“ geht eindeutig zu weit. Auch eine Absicherung vor rechtlichen Konsequenzen für Feuerwehrmitglieder bzw. Kommandanten muss bereits im Vorfeld zu 100% gewährleistet sein. Die Tragödie beim Zeltfest in St. Johann im Walde (OÖ) zeigt uns, dass eine Feuerwehr bzw. ein Kommandant als Veranstalter nicht alleine vor rechtlichen Konsequenzen stehen darf.
Es braucht dringend Erleichterungen in der Finanzierung der Feuerwehren sowie insb. eine Klarstellung bzgl. Haftungsfragen bei von Feuerwehren ausgerichteten Veranstaltungen, um Schaden von engagierten Freiwilligen fernzuhalten.
Die Umsetzung der Allergenverordnung ist ein klassisches Beispiel für „golden platting“, also der Übererfüllung einer EU Richtlinie. Hier hätte es absolut gereicht einen Hinweis am Eingang des Festes oder Lokals anzubringen auf dem steht, dass bei etwaigen Nachfragen fachkundiges Personal zur Beratung bereitsteht. Wir setzen uns auch für eine diesbezügliche Erleichterung ein.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Der Bürokratieabbau und eine Reduktion auf ein notwendiges Maß sind immer Themen. Die Beispiele der Allergenverordnung oder die Erfassung der Spenderdaten zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung sind jedoch Vorschriften, deren Rücknahme oder Ausnahme aus unserer Sicht nicht sinnvoll erscheint. Hier ist der Vorteil der Feuerwehren im Gesamtkontext im Vergleich zu den möglichen Problemen zu gering.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Wie stehen Sie zur Position des ÖBFV in seiner Forderung zur Mehrwertsteuerbefreiung für alle Freiwilligen Feuerwehren Österreichs beim Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten (lt. Mindestausrüstungsverordnungen der Länder) und eventuell auch beim Feuerwehrhausbau?
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Die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wird in der Regel von der Gemeinde, dem Land und durch Spenden finanziert. Die Mehrwertsteuerbefreiung auf den Anteil, den die jeweilige Feuerwehr selber trägt, erscheint unterstützenswert. Diese Angelegenheit unterliegt jedoch unionsrechtlichen Bestimmungen, wobei eine derartige Ausnahme nicht vorgesehen ist. Wir werden uns dennoch dafür einsetzen, die Feuerwehr in diesem Anliegen zu unterstützen, wie Bundeskanzler Kern auch dem Präsidenten des Bundesfeuerwehrverbandes zugesichert hat. Gemeinsam mit dem Finanzministerium wollen wir eine Ausnahmeregelung erwirken. Dieser Vorgang ist jedoch komplex und dauert erfahrungsgemäß einige Zeit.
Die Position ist aus Sicht der Feuerwehren verständlich, wenngleich einer unmittelbaren Umsetzung rechtliche Schranken entgegenstehen. Daher wollen wir bestehende Möglichkeiten der Beschaffung von Einsatzgeräten ausweiten. Die Feuerwehren erhalten derzeit für die Beschaffung von neuen Einsatzgeräten, die im Katastrophenfall verwendet werden, rund 9% der Mittel des Katastrophenfonds. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Geldern aus der Feuerschutzsteuer ausbezahlt. Derzeit ist es jedoch schwierig die Mittel abzuholen, da die Definition und der Bezugspunkt zum Einsatzgerät eng gefasst sind. Diese Definition und damit die Verwaltungspraxis soll verbessert und gelockert werden. Dadurch könnten die Auszahlungen für Ausrüstung deutlich erhöht werden.
Wir befürworten natürlich die Mehrwertsteuerbefreiung für den Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten. Dies würde nicht nur Gemeinden, sondern auch die Feuerwehren budgetär entlasten.
Eine Mehrwertsteuerbefreiung für die österreichischen freiwilligen Feuerwehren bzgl. der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Rahmen der Mindestausrüstungsverordnungen der Länder unterstützen wir.
Eine Mehrwertsteuerbefreiung für alle Freiwilligen Feuerwehren Österreichs beim Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten ist in Österreich aufgrund des Unions-Mehrwehrtsteuerrechts, an das Österreich seit dem EU-Beitritt gebunden ist, zurzeit nicht möglich (http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/987-11/987-11A.pdf). Es gibt für Feuerwehren jedoch bereits Unterstützungen beim Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten. Die Mittel des Katastrophenfonds sind laut Katastrophenfondsgesetz §3, Abs. 2 auch zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Ländervorgesehen (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005030). Die Feuerwehren haben 2016 9,7 Prozent der Mittel aus diesem Fond erhalten. Hinzu kommt, dass Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für die Feuerwehr, für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen bestimmt sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind (https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/kraftfahrzeugsteuer.html). Es gibt aktuell also bereits verschiedene Arten der Förderung, die Feuerwehren beim Erwerb oder beim Unterhalt von Fahrzeugen unterstützen.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Feuerwehren und andere vergleichbare Organisationen ist ein altes Thema. Wir bevorzugen eine Lösung, wie sie das etwa das Land Niederösterreich durch die Sonder-Förderung in der Höhe der MwSt anbietet. Gleichzeitig gehören jedoch auch die Mindestausrüstungsverordnungen angepasst.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Unterstützen Sie den ÖBFV in seinen Bemühungen zum Erhalt der Feuerschutzsteuer bzw. der Mittel aus dem Katastrophenfonds in der derzeitigen Höhe von EUR 95 Mio. sowie dessen Forderung nach einer Indexanpassung dieser Mittel?
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Im Jahr 2013 gab es eine Novelle zum Katastrophenfondsgesetz, damit wurden die Mittel bis auf 95 Mio. Euro garantiert bzw. aus der Rücklage bis dorthin aufgefüllt. Der Erhalt der Feuerschutzsteuer wird von uns unterstützt, genauso wie die Garantie der 95 Mio. Euro aus dem Katastrophenfonds, die jedenfalls zugesichert werden müssen. Nachdem die drei zusätzlichen Urlaubstage für Einsatzkräfte aus dem Katastrophenfonds beglichen werden sollen, muss ohnehin über eine Aufstockung gesprochen werden. Eine Indexanpassung ist eine Frage des Budgets, einer allfällig als notwendig erachteten Erhöhung des Betrags ist diesbezüglich grundsätzlich positiv zu begegnen.
Ja, dieser Forderung stehen wir positiv gegenüber.
Wir sind grundsätzlich gegen weitere Steuererhöhungen, die Feuerschutzsteuer ist aber ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung des Feuerwehrwesens. Eine Indexanpassung würde sicherlich hohe Wellen schlagen, könnte jedoch zukünftig gesehen ein notwendiger Schritt sein.
Der Einsatz unserer freiwilligen Feuerwehren ist ein unschätzbarer Beitrag zu unserer aller Sicherheit. Um diesen Einsatz weiterhin zu ermöglichen unterstützen wir den Erhalt der Feuerschutzsteuer bzw. der Mittel aus dem Katastrophenfonds sowie eine Indexanpassung dieser Mittel.
Die Feuerschutzsteuer ist eine Landessteuer, die jedes Bundesland Österreichs nach eigenem Ermessen festlegen kann. Die laut Katastrophenfonds zustehenden Mittel in Höhe von EUR 95 Mio. sind die zustehende Mindestsumme, die ab dem Jahr 2013 erforderlichenfalls erhöht werden können (https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/Katastrophenfondsbericht_2014-2015.pdf?63xgr5). Es gibt derzeit keinen Grund, die bestehenden Mittel aus dem Katastrophenfond zu kürzen oder zu streichen. Viel mehr wächst das Aufgabengebiet der Freiwilligen Feuerwehren in den letzten Jahren durch die Zunahme von Naturkatastrophen oder die potentielle Entstehung von Terrorlagen. Die Mittel aus dem Katastrophenfond sind also unerlässlich um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu gewährleisten und die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in Schadensfällen garantieren zu können. Eine Indexanpassung ist aus diesen Gründen zu begrüßen.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Finanzierung der nötigen Mittel können aus unserer Sicht nicht mehr vorrangig aus der Feuerschutzsteuer und den Mitteln des Katastrophenfonds gedeckt werden. Vor allem die Veränderung hin zu technischen Einsätzen lässt eine Prüfung einer zumindest teilweisen Finanzierung durch kraftfahrzeugbezogene Steuern sinnvoll erscheinen.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Unterstützen Sie den ÖBFV in seinen Bemühungen, auf Grund des in den letzten Jahrzehnten rasant gestiegenen Aufkommens an Verkehrsunfällen, nach dem Verursacherprinzip finanzielle Mittel aus der KFZ-Steuer zur anteiligen Beschaffung und Wartung von Einsatzfahrzeugen und –geräten zu bekommen, um die Gemeinden zu entlasten?
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Die Frage der Finanzierung der Österreichischen Feuerwehren ist eine Frage der öffentlichen Mittel beziehungsweise deren Zweckwidmung. Die Kernkompetenz der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung, die Hauptfinanzierung erfolgt durch die Feuerschutzsteuer und in Katastrophenfällen durch den Katastrophenfonds. Die Einsatzstatistik der Feuerwehren zeigt jedoch, dass im Jahr 2016 von 246.440 Einsätzen nur 65.037 Alarmierungen durch Brandereignisse ausgelöst wurden. Über 181.000 Einsätze entfielen auf technische Hilfsleistungen, vom PKW-Unfall über umgestürzte Bäume bis Insekten-, Bienen- und Wespeneinsätze, die durch die Feuerschutzsteuer aber nicht abgedeckt sind. Aus diesen Zahlen erscheint die Einführung einer „Gefahrenschutzsteuer“ überlegenswert. Dafür könnte beispielsweise ein Teil der KFZ-Steuer zweckgebunden werden, um die Finanzierungsbasis der Feuerwehr zu verbreitern und auf stabile Beine zu stellen. Die SPÖ ist auch in diesem Punkt für Gespräche unter Einbeziehung der notwendigen Expertisen und AkteurInnen bereit.
Ein solcher Ansatz sollte jedenfalls von Steuerexperten genau geprüft werden und müsste in ein Gesamtsteuerkonzept unter Berücksichtigung der finanziellen Gebarung der Gemeinden eingebunden werden. Zur Reduktion der Anzahl von Verkehrsunfällen sind jedenfalls auch mehr Aufklärung und eine konsequentere Durchsetzung bestehender Regeln notwendig.
In diesem Punkt müsste vielleicht etwas weiter ausgeholt werden. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen, was die Einsatzverrechnung betrifft. Eventuell wären einheitliche Regelwerke für die Einsatzverrechnung von Vorteil. Der Ansatz des ÖBFV ist selbstverständlich ein Ansatz, der mit allen Beteiligten durchdacht und diskutiert werden sollte und keineswegs sofort abgelehnt werden darf.
Ja. Aus Grüner Sicht ist die Anwendung des Verursacherprinzips in diesen Fällen gerechtfertigt.
Nein, die Finanzierung sollte grundsätzlich wie bisher aufgestellt sein.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Wie bereits in der vorigen Antwort beschrieben sehen wir eine teilweise Kostendeckung aus diesen Quellen als gerechtfertigt und sinnvoll an. Die Belastung des Einzelnen hält sich damit sehr in Grenzen und wird so auch an die Verursacher der häufigsten technischen Einsätze weitergegeben.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Unterstützen Sie das vorwiegend auf Ehrenamt aufgebaute Feuerwehrsystem Österreichs auch in Zukunft und werden Sie sämtliche notwendige Schritte unternehmen, um die Finanzierung zu gewährleisten, die finanzielle Grundlage zu schaffen, um das System nachhaltig abzusichern? Wenn ja, welche können Sie sich vorstellen?
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Die SPÖ steht zum einmaligen und effektiven österreichischen Feuerwehrsystem und wird die Feuerwehr auch in Zukunft als wichtige Partnerin des Zivilschutzes unterstützen sowie ihre Finanzierung sicherstellen. Die nachhaltige Stärkung des Feuerwehrwesens ist – und das zeigen die Ereignisse des letzten Sommers – ein entscheidender Faktor für ein sicheres Österreich. Konkrete Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligenwesens und der (Finanzierung) der Feuerwehr wurden in den bisherigen Fragen bereits ausgeführt.
Das ehrenamtliche Feuerwehrsystem ist eine der tragenden Säulen des österreichischen Katastrophenschutzes, das unbedingt erhalten bleiben muss. Das gegenwärtige Finanzierungssystem ist komplex und beruht auf Beiträgen von Gemeinden, Ländern, Bund und den Feuerwehren selbst. An der primären Zuständigkeit der Gemeinden für die Feuerwehrausstattung soll nicht gerüttelt werden, gleichermaßen sollten aber auch die Finanzierungsbeiträge des Bundes langfristig gesichert werden. Um die nachhaltige materielle Absicherung des Feuerwehrwesens gewährleisten zu können, wäre es auch sinnvoll, dass Gemeinden und Länder, vor allem aber der Bund mehr Transparenz über die Kosten des Feuerwehrwesens haben, um den Mitteleinsatz auch entsprechend zielgerichteter gestalten zu können. Längerfristige Ausstattungskonzepte, welche auf die sich verändernde Risikolandschaft Bezug nehmen, sollten daher länderübergreifend zusammengeführt und abgestimmt werden, um auch Synergiepotenziale nutzen zu können. Hier kommt es aber vor allem auf die Expertise der Feuerwehren selbst an. Diese müssen daher bei der Erarbeitung von Ausstattungskonzepten aktiv miteinbezogen werden.
Das in Österreich auf Ehrenamt aufgebaute Feuerwehrsystem sucht – abgesehen von vereinzelten Ländern – weltweit seinesgleichen. Eine Umstellung auf ein rein berufliches System würde nicht nur einen enormen finanziellen Mehraufwand bedeuten, sondern auch gesellschaftspolitische Konsequenzen mit sich bringen. Die Feuerwehren tragen nicht nur zur Sicherheit bei, sondern sind in Österreichs Gemeinden ein wichtiger Faktor für Zusammenhalt, Gemeinschaft und Geselligkeit. Es ist für uns daher unerlässlich dieses so wichtige System aufrecht zu erhalten.
Möglichkeiten und notwendige Schritte, um dieses System weiterhin bestehen zu lassen gibt es sicherlich viele. Angefangen von der Mehrwertsteuerentlastung, bis hin zu Vergünstigungen bzw. Übernahme bei Führerscheinkosten. Eine Erleichterung für Festivitäten fällt ebenso in diese Thematik, wie eine Begünstigung/Förderung von vorbildhaften Firmen, die für das Feuerwehrwesen wichtige Beiträge leisten (zB Tageseinsatzbereitschaft)
Das auf Ehrenamt aufgebaute Feuerwehrsystem ist für Österreich besonders wichtig, da es uns ermöglicht, auch in Ortschaften Feuerwehren zu unterhalten, in denen der Erhalt einer reinen Berufsfeuerwehr aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre. Zu den (direkten und indirekten) finanziellen Fördermöglichkeiten dürfen wir höflich auf oben beantwortete Fragen verweisen.
Das Feuerwehrsystem in Österreich ist ohne Ehrenamt nicht denkbar und aus diesem Grund muss für eine zufriedenstellende Finanzierung gesorgt werden und NEOS steht auch in Zukunft für eine Gewährleistung dieser Finanzierung. Gleichzeitig ist die Aufgabe des Brandschutzes Ländersache und jedes Bundesland erlässt eigene Feuerwehrgesetze, in denen die Finanzierung geregelt ist. Um das Feuerwehrsystem Österreichs auch in Zukunft erhalten zu können, sollen die bestehenden staatlichen Förderungen und Subventionen wie der Unfallversicherungsschutz, Feuerwehr- und Rettungsführerschein, Mittel aus dem Finanzausgleich (etwa 9 Prozent aus dem Katastrophenfond – zweckgebunden für den Erwerb von Einsatzgeräten) beibehalten werden. Freiwillige Feuerwehren wurden zudem 2012 in die Liste für begünstigte Spendenempfänger_innen aufgenommen. Auch über die Feuerschutzsteuer wird die Finanzierung von Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Das Ehrenamt und damit auch das Freiwillige Feuerwehrsystem ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, im Zivil- und Katastrophenschutz. Diese wichtigen Aufgaben werden auch durch die wichtigen sozialen Tätigkeiten für Dorfgemeinschaften, Integration und Brauchtumspflege aufgewertet.
Die Finanzierung für die Feuerwehren sowie die nachhaltige Absicherung hängen sehr eng auch mit den Aufgaben zusammen, die übernommen werden. Diese gilt es zu definieren und einen Rahmenplan zu entwickeln, der Planungssicherheit für Feuerwehren, Ehrenamtliche und die öffentliche Verwaltung genauso wie für andere Organisationen in den begleitenden Bereichen (Bundesheer, Rettungsdienste etc.) herzustellen. Die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für eine Verrechnung der Leistungen mit Versicherungen müsste geschaffen werden.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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- Gibt es aus Ihrer Beurteilung derzeit Defizite hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und wenn ja, wie können diese behoben werden?
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Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr durch Sirenen, Piepser, Handys und Apps ist erprobt und hat sich bewährt. Selbiges gilt für die regelmäßigen Tests der Sirenenanlagen. Was Katastrophenlagen betrifft ist, sofern dies wie im Fall von Überschwemmungen möglich ist, eine entsprechende Vorbereitung auf das Ereignis entscheidend. Dafür müssen Abläufe, die Frühwarnsysteme und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (etwa durch den rechtzeitigen Aufbau mobiler Hochwasserschutzsysteme) betreffen, gemeinsam mit der Bevölkerung akkordiert und durchgeführt werden. Die Abläufe der Warnung der Bevölkerung haben sich hier ebenfalls bewährt und die Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen funktioniert gut. Damit das so bleibt, die Prävention in der Bevölkerung sichergestellt wird und allfällige Vorbereitungen rasch getroffen werden können, gilt es den Bereich der Warnung der Bevölkerung laufend zu evaluieren und dabei den neuesten Stand der Technik zu berücksichtigen. Gerade die umfassende Digitalisierung bietet hier neue Möglichkeiten.
Österreich verfügt über ein funktionierendes flächendeckendes Warn- und Alarmsystem, das auf Sirenenwarnungen basiert. Ergänzend dazu sind in den letzten Jahren auch andere Warnsysteme entstanden, die auch von Privaten betrieben werden. Das Innenministerium propagiert derzeit außerdem ein App-basiertes Warnsystem, mit dem gebietsbezogene Warnungen sowie Warnungen über verschiedene Kanäle zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Kombination dieser Warnmittel kann die Bevölkerungswarnung entscheidend verbessert werden. Fest steht, dass das Warnsystem einer Modernisierung bedarf, die auch die Chancen der Digitalisierung aktiv nützen sollte. Auch die rechtlichen Zusammenhänge für die Warnung der Bevölkerung müssen zwischen Bund, Ländern und Einsatzorganisationen noch besser abgestimmt werden.
Grundsätzlich gibt es unserer Meinung nach schon sehr gute Möglichkeiten, die Bevölkerung vor Katastrophen zu warnen. Das derzeitige Problem liegt eher darin, dass das Bewusstsein der Bevölkerung gestärkt werden muss, da sich viele Bürger nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen. Es muss jedem klar gemacht werden, dass eine gewisse Eigenverantwortung unerlässlich ist. Der Staat bzw. die Feuerwehren können nicht alle Lasten von den Schultern der Bevölkerung nehmen. Die kleinste präventive Maßnahme ist hier beispielsweise das Bewusstsein der einzelnen Zivilschutzalarme – alleine hier ist das Bewusstsein der Bevölkerung sicherlich nicht dort, wo es sein sollte.
Eine Herausforderung ist der Informationsbedarf auf Seiten der Bevölkerung bzgl. Erkennen und Bedeutung der einzelnen Warnsignale sowie richtiges Verhalten im Katastrophenfall. Diesen zu beheben ist Grundlage für eine rechtzeitige und effektive Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen. Dazu bedarf es einer weitergehenden Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, unter anderem mittels Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie der in Frage 14 angesprochenen Vorschläge. Darüber hinaus wäre auch der Einsatz neuer Kommunikationstechnologien wünschenswert (z.B. SMS-Warnung nach freiwilliger Registrierung, aber auch Warnungen über Twitter usw.).
Die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen ist durch die zuständige Behörde nach Landesrecht kundzumachen und zum Zweck der Warnung vor Gefahren gibt es ein von Bund und Ländern gemeinsames sirenengestütztes Warn- und Alarmsystem (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Zivilschutz/management/vorsorge/files/005_org_Grundlagen.pdf). Ein mögliches Defizit könnte die fehlende Kenntnis der Bevölkerung über die Bedeutung der verschiedenen Zivilschutzsignale sein. Dieses Defizit kann nur durch ausreichende Informationskampagnen von Bund und Ländern behoben werden. Auch kann darüber nachgedacht werden, den jährlichen österreichweiten Zivilschutz-Probealarm, auf einen halbjährigen Rhythmus umzustellen (https://www.wien.gv.at/menschen/sicherheit/krisenmanagement/pdf/zivilschutzsignale.pdf). Insgesamt gibt es hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen wenig Defizite. Eine positive Entwicklung bei der Warnung der Bevölkerung ist sicher auch die, mit dem 1. Juli 2017 in Österreich in Probebetrieb gegangene Smartphone-App „Katwarn“, die die Bevölkerung in Krisen- oder Katastrophenfällen oder bei Großeinsätzen von Blaulichtorganisationen warnt, informiert und mit Verhaltensweisen versorgen soll (http://derstandard.at/2000059903201/Innenministerium-stellt-App-fuer-Katastrophen-Warnung-vor). Durch diese App werden ausschließlich verifizierte Informationen der Behörden weitergegeben. Grundsätzlich sollte die Versorgung der Bevölkerung mit Zivilschutz-Informationen beibehalten werden, um den hohen Standard in Österreich bei dem Thema Zivilschutz zu halten.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Warnungen der Bevökerung vor Katastrophen erscheint grundlegend als ausreichend. Es ist jedoch immer notwendig die Bedrohungsszenarien immer wieder durchzudenken und speziell für Internationale Katastrophen vorzusorgen.
Eventuell lassen sich über den Zivilschutz häufiger Aktionspläne für zivile Rettungs- oder Evakuierungsvorgänge an die Bevölkerung verteilen um auch das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen, dass im Katastrophenfall für die Bevölkerung gesorgt werden wird.
Eine weitere Idee ist die Verteilung einer Gratis-App für die Bevölkerung über die frühzeitige Warnungen von Feinstaub über Ozon bis zu Hagel- oder Sturmwarnungen verteilt werden.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
keine Antwort
- Würden Sie die Forderung nach einer verpflichtenden Aufnahme von wesentlichen Aspekten im Bereich der Brandschutzaufklärung bzw. Brandschutzerziehung in pädagogische Konzepte (Kindergarten, Pflichtschule etc.) unterstützen?
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Die SPÖ setzt sich stark für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ein. Wir fordern ein zweites Gratis-Kindergartenjahr und 5.000 zusätzliche LehrerInnen, um das Bildungssystem zu verbessern und dort gegenzusteuern, wo es Nachsteuerungsbedarf gibt. Zur Erziehung zur Mündigkeit gehört es, Kinder und Jugendliche auf das Leben vorzubereiten. Diesbezüglich ist es wichtig, Inhalte wie Gefahrenabwehr, Brandschutzaufklärung und Erste-Hilfe-Maßnahmen in die Ausbildung der PädagogInnen zu integrieren, um sie altersgerecht den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln. Auch der Besuch von Feuerwehren steht für die meisten SchülerInnen auf dem Programm. Diese Ausflüge haben sich als sehr beliebt erwiesen. Brandschutzerziehung ist dadurch in Österreich bereits gut verankert. Allfällige Verbesserungsmöglichkeiten sind zu evaluieren und gegebenenfalls in pädagogische Konzepte zu integrieren.
Für uns ist Schule nicht nur ein Ort, wo fachliches Wissen vermittelt wird. Schule muss als Vorbereitung fürs Leben auch Inhalte an unsere Kinder weitergeben, die sie dann in Situationen des Alltags benötigen und die sie im weitesten Sinne zu mündigen Bürgern machen. Wenn dies in einer kindgerechten Form aufbereitet wird, soll natürlich auch Wissen über wesentliche Aspekte des Zivilschutzes verstärkt in den pädagogischen Konzepten Platz finden.
Durchaus, vor allem in jungen Jahren ist es wichtig schon gewisse Regeln oder Verhaltensweisen solch wichtiger Bereiche – wenn auch spielerisch- zu lernen. Doch es ist nicht nur eine Brandschutzerziehung notwendig, sondern auch weiterführend beispielsweise Maßnahmen der Ersten Hilfe.
Wir sehen in der (vor-)schulischen Brandschutzerziehung und -aufklärung taugliche Mittel, um den in Frage 13 angesprochenen Informationsbedarf auf Seiten der Bevölkerung zu begegnen und die allgemeine Sensibilisierung bzgl. Brandschutz zu fördern. Zudem unterstützen wir die Abhaltung von Erste-Hilfe-Kursen in pädagogischen Einrichtungen.
Ein Ziel von NEOS ist, dass Kinderbetreuungseinrichtungen als erste Bildungsstätte anerkannt und entsprechend geschätzt und weiterentwickelt werden. Für uns umfasst Bildung die Entwicklung von Handlungskompetenzen, Qualifikation und Wissen als lebensbegleitenden Prozess. Zu diesen Handlungskompetenzen gehört auch die Brandschutzerziehung bzw. Brandschutzaufklärung, die im Rahmen von pädagogischen Konzepten in den Lernprozess in Kindergarten oder Pflichtschule einfließen sollte.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die jeweils passenden Aspekte sollten in jedem Fall auch in den Pflichtschulen gelehrt und vorgezeigt werden. Durch regelmäßige Kontakte mit Kindern und Jugendlichen wird nicht nur ziviles Wissen auf- sondern auch die Hemmschwelle eines Beitritts oder Mitarbeit abgebaut. Wie schon beschrieben ist eine „Freiwilligenwoche“ mit Schnuppertagen pro Jahr in den Pflichtschulen ab der 5. Schulstufe eine Möglichkeit, den SchülerInnen die Arbeit näher zu bringen und vertieftes Interesse zu wecken um später einen größeren Freiwilligenpool aufbauen zu können.
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Vorausschicken möchten wir, dass Österreich über ein gut organisiertes Rettungs- und Feuerwehrwesen verfügt und die Länder und Gemeinden eng mit der Feuerwehrorganisation zusammenarbeiten. Hier wäre gerade der Bund gefordert, mehr Unterstützung für die Gemeinden zu leisten, damit die Infrastruktur, Fahrzeuge und der Betrieb der Feuerwehren auch bei finanzschwachen Gemeinden gewährleistet sind. Ein weiterer Punkt wäre eine Steuerbefreiung für Erlöse aus Veranstaltungen, wie Leistungsschauen, Bierzelte und Volksfeste. Die Erlöse werden
für den Betrieb und Wartungsaufwand der Gerätschaften verwendet. Auch der Ankauf von Fahrzeugen und Gerätschaften sollte steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssten gewisse Abgaben und Steuern, die der Feuerwehr und der Brandverhütung zugutekommen, indexgesichert sein, um so den Wertverlust auszugleichen. Wir haben ein umfangreiches Programm, um Bürokratie und Auflagen, die den Betrieb und die Arbeit erschweren, abzuschaffen. Hier gilt die Devise: „Weniger ist mehr“.
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Thema 4: Europa
Die Struktur des ehrenamtlichen Feuerwehrwesens ist eine Besonderheit im deutschsprachigen Raum.
- Regelungen auf europäischer Ebene haben oftmals starke Auswirkungen auf Freiwillige Feuerwehren – vor allem im Bereich des EU-Rechts und der Normung. Welche Möglichkeiten sehen Sie, bei Entscheidungsprozessen mit nachhaltigen Auswirkungen auf das österreichische Feuerwehrwesen die Einbeziehung einer dauerhaften Fachexpertise des ÖBFV – in enger Abstimmung mit Bund und Ländern – auf europäischer Ebene sicherzustellen?
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Österreich kann im Bereich des Feuerwehrwesens durch seine ehrenamtliche Struktur mit Erfahrungen auf allen Ebenen – vom Bereich der Feuerwehrjugend bis zur Expertise von AkademikerInnen – aufwarten. Diese einmalige Struktur zu bündeln und aktiv in die Prozesse der EU einzubringen, ist dabei naturgemäß nicht einfach. Anknüpfungspunkte und Kooperationen gibt es aber beispielsweise durch den Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) beim Thema ArbeitnehmerInnenschutz, auch wenn die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr keine Arbeit im klassischen Sinn darstellt. Die SPÖ macht sich jedenfalls dafür stark, die Positionen der Freiwilligen Feuerwehr in der EU zu stärken und zu vertreten. Nicht zuletzt natürlich mit dem Bestreben, das hervorragende System in Österreich in seiner Form zu erhalten.
Primär wäre es wichtig, dass geprüft wird, welche europäischen Vorschriften und Normen genau bestehen, die das österreichische Feuerwehrwesen beeinflussen und auf die im Speziellen Bedacht genommen werden muss. Insofern ein Einfluss auf das Feuerwehrwesen besteht, sollten Österreichs Vertreter in der EU – vom Ministerrat bis hin zum Europaparlament – jedenfalls in der Ausarbeitung der österreichischen Position alle relevanten Stakeholder – darunter die Vertreter der Feuerwehren – und deren Fachexpertise bestmöglich miteinbeziehen.
Aus unserer Sicht wäre bei Notwendigkeit die Expertise des ÖBFV auf sämtlichen Ebenen (Gemeinde, Länder, Bund, internationale Ebene) als Entscheidungsgrundlage miteinzubeziehen.
Die Expertise des ÖBFV und seiner Mitglieder ist ein wichtiger Input bei der legislativen Tätigkeit im freiwilligen Bereich. Daher unterstützen wir die Bestrebungen des ÖBFV sein Fachwissen hier einzubringen. Ein Austausch zwischen ParlamentarierInnen (als Oppositionspartei stellen wir aktuell keine MinisterInnen) und Ihren VertreterInnen zu relevanten Gesetzen ist daher absolut wünschenswert. Selbiges gilt natürlich auch auf Landes- und EU-Ebene.
Österreich ist auch auf europäischer Ebene in die Hilfeleistungssysteme der EU eingebunden. Um die dauerhafte Fachexpertise des ÖBFV auf EU Ebene sicherzustellen, könnten ein wissenschaftlicher Beirat oder eine Fachgruppe eingerichtet werden, die in das SKKM eingegliedert werden. Da das SKKM im Bundesministerium für Inneres angesiedelt ist, bestünde auf diesem Weg die Möglichkeit die Expertise des ÖBFV einzubringen.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Den VertreterInnen der Freiwilligen Feuerwehren muss in den jeweiligen Gesetzesprozessen ausreichend Zeit eingeräumt werden um in der Positionsfindung teilnehmen zu können. Die Entwicklung einer Stelle im Europastaatssekretariat als zentrale Ansprechposition kann ein erster Schritt in diese Richtung sein.
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Unsere kritische Haltung in der Europafrage ist hinlänglich bekannt. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie schafft in vielen Bereichen, wo es um den Schutz der Bevölkerung geht, große Probleme. Auch bei der medizinischen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger steht die Arbeitszeitrichtlinie im Wege und verursacht enorme Kosten. Wir unterstützen alles, damit die Arbeitszeitrichtlinie, wenn es um den Schutz und um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung geht, nicht zur Anwendung kommt.
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- Unterstützen bzw. bestätigen Sie die Forderung des ÖBFV, dass Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren keine Arbeitnehmer im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind?
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Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind keine ArbeitnehmerInnen im klassischen Sinn. Die dadurch entstehenden Lücken im Sozialversicherungsschutz sind bestmöglich zu schließen. Die Einsätze der Feuerwehr sowie die Fahrten zum Feuerwehrhaus sind durch das ASVG gedeckt, Lücken ergeben sich aber beispielsweise bei Tätigkeiten im oder am Feuerwehrhaus, wenn etwa Reparaturarbeiten anliegen. Bei Unfällen im Zuge von Renovierungsarbeiten liegt rechtlich kein Arbeits- sondern ein Freizeitunfall vor. Graubereiche in diesen und ähnlichen Fällen sind zu identifizieren und zu beheben.
Die Arbeitszeit-Richtlinie legt gemeinsame, EU-weite Mindeststandards fest, die Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Überanstrengung und Ermüdung schützen. Es gibt derzeit keinen Vorschlag der EU-Kommission, den Status der freiwilligen Feuerwehren im EU-Recht zu ändern oder deren Arbeitszeit zu begrenzen. Und das wird es mit uns sicher auch in Zukunft nicht geben. Es geht darum, dass EU-Vorschriften flexibel genug sind, um den Bedürfnissen und insbesondere der Sicherheit der Menschen gerecht zu werden.
Diese Forderung unterstützen wir selbstverständlich. Alles andere hätte enorme negative Auswirkungen auf das Feuerwehrwesen und auf die Erhaltung der Schlafkraft unserer Feuerwehren.
Die Vertreter des ÖBFV berichten auf der Website des Verbands von einer internationalen Tagung im Herbst 2014 mit folgenden Worten: “Gemäß Beratungen auf EU Ebene wird die Tätigkeit der deutschen und österreichischen Feuerwehren nicht als Arbeitnehmerverhältnis gewertet, weshalb die viel diskutierte Richtlinie für die ehrenamtlichen Helfer keinerlei Relevanz hat.” Mit dieser Rechtsansicht stimmen wir vollkommen überein: Selbstverständlich unterliegen freiwillige Feuerwehren nicht der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Im Rahmen der laufenden Beratungen um das neue EU-Arbeitszeitgesetz, ist nach der Ansicht der EU die ehrenamtliche Arbeit bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit mit einzubeziehen.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, die Wochenarbeitszeit in ganz Europa auf 48 Stunden zu begrenzen. Dabei unterscheidet die Arbeitszeitrichtlinie nicht klar zwischen Arbeitnehmer und Ehrenamtsinhaber. Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG spricht klar davon, dass Arbeitnehmer Beschäftigte eines Arbeitgebers sind, auch in “Kultur- und Freizeittätigkeiten” (https://www.openpetition.eu/petition/online/arbeitszeit-ein-ehrenamt-darf-nicht-zur-arbeitszeit-gehoeren). Aus der Sicht von NEOS sind daher alle Beschäftigten mit einem aufrechten Dienstvertrag Arbeitnehmer_innen im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Liste Pilz unterstützt diese Forderung, möchte jedoch darauf hinweisen, dass alle Organisation mit freiwilligen MitarbeiterInnen mit einbezogen werden müssen und hier nur so eine nachhaltige Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
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Unsere kritische Haltung in der Europafrage ist hinlänglich bekannt. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie schafft in vielen Bereichen, wo es um den Schutz der Bevölkerung geht, große Probleme. Auch bei der medizinischen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger steht die Arbeitszeitrichtlinie im Wege und verursacht enorme Kosten. Wir unterstützen alles, damit die Arbeitszeitrichtlinie, wenn es um den Schutz und um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung geht, nicht zur Anwendung kommt.
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Thema 5: Forschung und Entwicklung
Die Themen und Methoden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unterliegen einem steten Wandel. Für ein zukunftssicheres Feuerwehrwesen ist deshalb auch eine praxisnahe Weiterentwicklung unabdingbar (Brandschutzforschung (Smart Home), Elektroautos, selbstfahrende Autos, alternative Energieträger uvm).
- Wie kann vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen aus Ihrer Sicht eine künftige Zusammenarbeit zwischen Experten aus den Reihen der Feuerwehr, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Politik aussehen?
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Die Feuerwehr ist bei der Vorbeugung und Bewältigung von Unfällen, Bränden und Katastrophen eine der zentralen Organisationen, die umfassend Expertise in vielfältigen Bereichen auf unterschiedlichen Ebenen einbringen kann. Deshalb ist sie, wie bisher auch, als wichtiger Stakeholder wahrzunehmen und auf ihre umfassende Erfahrung zu bauen. Die technischen Modernisierungen und ihre Auswirkungen für die Feuerwehr sind unter Einbeziehung relevanter Stellen und ExpertInnen zu evaluieren und in die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Feuerwehr zu integrieren. Als zusätzliche Erleichterung für Mitglieder der Feuerwehr und deren Führungskräfte ist, wie bereits oben angeführt, die Anrechenbarkeit von Lehrgängen der Feuerwehr auch für andere Tätigkeitsbereiche zu verbessern. Auch eine Erweiterung der Kooperation zwischen Feuerwehr und Bundesheer im Bereich der Führerscheinausbildung der Klasse C im Zuge des Grundwehrdienstes ist erstrebenswert.
Das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement ist schon heute die ideale Plattform, wo sich die Vertreter aus den genannten Kreisen treffen. Auch die vor kurzem gegründete nationale Plattform zur Reduktion des Katastrophenrisikos steht den Feuerwehren als Forum zur Abstimmung mit Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft offen. Es sind daher Strukturen vorhanden, in die die Feuerwehren schon jetzt voll eingebunden sind, diese sollten nach Möglichkeit weiter ausgebaut und die Beteiligung aktiv unterstützt werden. Anzudenken wäre auch, dass die Feuerwehren selbst innerhalb ihrer Organisation ein ständiges Gremium für Forschung und Entwicklung als Schnittstelle zur Wissenschaft schaffen, wobei sie der Bund dabei unterstützen könnte.
Es ist jedem klar, dass neue Entwicklungen viele positive Aspekte haben. Es ist jedoch umso wichtiger gerade bei neuen Entwicklungen nicht auf den Sicherheitsaspekt zu vergessen – nämlich den Sicherheitsaspekt nach einem Schadensfall. Die besten Errungenschaften nützen uns nichts, wenn sie in einem Schadenfalls zu einem nicht lösbaren Problem werden. Es muss vor allem in den von Ihnen angesprochenen Bereichen eine enge Zusammenarbeit aller möglichen Beteiligten geben, um auf etwaige Schadensfälle gerüstet zu sein. Grundsätzlich müsste es für jene neuen Entwicklungen Arbeitsgruppen bzw. „Prüfgruppen“ geben, die sich mit der Behebung möglicher Schadensfälle befasst. Nur wenn auch das geklärt werden kann bzw. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entwickelt und möglich sind, können neuen Entwicklung sinnhaft eingesetzt werden.
Der Austausch mit Expertinnen und Experten ist für uns von enormer Bedeutung, um rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich an den „echten“ Herausforderungen und Realitäten der Adressierten orientieren. Dabei sind – insbesondere für Oppositionsparteien, die nicht auf einen Beamtenapparat zurückgreifen können – aktive Dachverbände wie der ÖBFV besonders wertvoll, da sie über die fachliche Expertise und das Wissen, um die praktischen Probleme der Feuerwehren, verfügen. Ein gegenseitiger Austausch, ob im Rahmen von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, als Expertinnen und Experten im Parlament oder bei persönlichen Begegnungen und Gesprächen, ist daher unerlässlich.
Die Zusammenarbeit der Hauptakteure im österreichischen Katastrophenmanagement wird aktuell durch das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) gewährleistet. Das SKKM dient als Verbindungsstelle zwischen Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft, Bürgern und den Einsatzorganisationen. In diesem Kontext wurde 2007 durch eine Bund-Länder-Koordinierungsgruppe das Strategiepapier „SKKM 2020“ erarbeitet, an der auch der ÖBFV beteiligt war. Wir NEOS sind der Ansicht, dass die aktuell bestehenden Organisationsstrukturen ausreichen und sehen zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die bereits jetzt funktionierende Zusammenarbeit muss noch speziell in den Bereichen vertieft werden, die mit neuen Technologien und Digitalisierung zu tun haben. Die Miteinbeziehung von Feuerwehrfachleuten in die Zulassungsprozesse ist hier absolut frühzeitig und auch präventiv vorzunehmen.
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Verschiedene Maßnahmen im Bauwesen, wie beispielsweise Fassadendämmungen, Photovoltaik- und Solaranlagen sind für die Feuerwehren eine große Herausforderung. Dazu kommt noch, dass sich im Bereich der Mobilität sehr viel auf elektrisch betriebene Fahrzeuge verschiebt. Auch die Technologie bei selbstfahrenden Autos und Bussen wird schon andiskutiert und wird auch für die Feuerwehren ein erhöhtes Sicherheits- und Schulungspotential erfordern. Die Sicherheitslage in Europa und Österreich wird für die Feuerwehren ebenfalls ein zusätzliches Betätigungsfeld werden. Die Dimensionen hierfür sind noch nicht abschätzbar.
Cyberkriminalität kann nicht dem Aufgabengebiet einer Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet werden und obliegt den offiziellen Behörden, wie Polizei und Bundesheer. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass keine Doppelgleisigkeit entsteht.
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- Sehen Sie für die (Freiwilligen) Feuerwehren über das normale Aufgabengebiet hinaus zusätzliche Aufgaben im Bereich der Cyberkriminalität oder anderer (möglicher) Terrorlagen?
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Die Aufgabe der Feuerwehr ist der Schutz der Bevölkerung bei Bränden, Unfällen und anderen technischen Anforderungen sowie bei Katastrophenlagen unterschiedlichster Ursachen. Die Bekämpfung von Kriminellen etwa im Cyber-Bereich unterliegt den Fachkräften des Innen- und Verteidigungsministeriums sowie des Justizministeriums.
Feuerwehren können auch selbst Ziel von Cyberkriminalität werden, weshalb eine enge Kooperation mit Sicherheitsbehörden anzustreben ist. Die Exekutive hat in den vergangenen Jahren bereits wichtige Schritte gesetzt, um für diese neuen Gefahrenlagen besser gerüstet zu sein. Bei Terrorlagen kommt es für Feuerwehren insbesondere auf eine mit der Polizei abgestimmte Einsatztaktik an, die in der gemeinsamen Ausbildung und bei gemeinsamen Übungen behandelt werden muss.
Ein Einsatz der Feuerwehren wird auch bei möglichen Terroranschlägen nicht ausbleiben – beispielsweise bei Brand- oder Explosionsanschlägen oder Anschlägen mit Kraftfahrzeugen und damit verbundenen Personenschäden. Weiterführende Aufgaben können und dürfen jedoch nicht die Aufgabe unserer Feuerwehren sein.
Wir sehen die aktuellen Aufgaben der Feuerwehren weiterhin in der Bekämpfung akuter Notlagen, bzw. die Unterstützung von Blaulicht-Organisationen und Behörden bei diesen Aufgaben. Zudem wollen wir langfristig die Feuerwehren noch zentraler im Katastrophenschutz verankern (siehe Antwort 7). Eine darüber hinausgehende Aufgabenerweiterung ist von uns momentan nicht angedacht.
Das normale Aufgabengebiet und die Belastung der (ehrenamtlichen) Feuerwehren sind bereits extrem hoch. Anstatt die Aufgabengebiete der Feuerwehren auszuweiten, sollte viel mehr an einem Ausbau bzw. einer weiteren Professionalisierung (Stichwort Stützpunktfeuerwehren) in den bestehenden Bereichen gearbeitet werden. Die Bekämpfung von (Cyber-) Kriminalität fällt in das Aufgabengebiet der Polizeibehörden und sollte auch in Zukunft nicht Aufgabe der Feuerwehren werden. In Bezug auf mögliche Terrorlagen sind Feuerwehren mit der Feststellung der Katastrophe Akteure im staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements und werden dadurch zum Hilfsorgan des Landes zur Erfüllung der Aufgaben der Katastrophenhilfe – dies ist von Land zu Land in den Katastrophenhilfegesetzen unterschiedlich geregelt (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Zivilschutz/management/vorsorge/files/005_org_Grundlagen.pdf). Wird eine mögliche Terrorlage nicht als Katastrophe eingestuft, sollen Feuerwehren dort im Rahmen ihrer üblichen Aufgabengebiete (Brandbekämpfung, Rettung, Bergung etc.) eingesetzt werden.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Wir sehen diese zusätzlichen Aufgaben vorwiegend bei anderen Organisationen wobei die Feuerwehren selbstverständlich im Zivil- und Katastrophenschutz entsprechend mit einbezogen werden müssen.
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Verschiedene Maßnahmen im Bauwesen, wie beispielsweise Fassadendämmungen, Photovoltaik- und Solaranlagen sind für die Feuerwehren eine große Herausforderung. Dazu kommt noch, dass sich im Bereich der Mobilität sehr viel auf elektrisch betriebene Fahrzeuge verschiebt. Auch die Technologie bei selbstfahrenden Autos und Bussen wird schon andiskutiert und wird auch für die Feuerwehren ein erhöhtes Sicherheits- und Schulungspotential erfordern. Die Sicherheitslage in Europa und Österreich wird für die Feuerwehren ebenfalls ein zusätzliches Betätigungsfeld werden. Die Dimensionen hierfür sind noch nicht abschätzbar.
Cyberkriminalität kann nicht dem Aufgabengebiet einer Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet werden und obliegt den offiziellen Behörden, wie Polizei und Bundesheer. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass keine Doppelgleisigkeit entsteht.
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- Welche Maßnahmen werden aus Ihrer Sicht in diesem Zusammenhang zum Schutz und zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren getroffen?
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Es gilt die Feuerwehr, wie oben bereits angeführt, bestmöglich zu unterstützen, sei es, die benötigten finanziellen Mittel zu gewährleisten, die Ausrüstung am neuesten Stand der Technik zu halten oder die Ausbildung durch nationale und internationale Zusammenarbeit so zu gestalten, dass die Feuerwehrleute sowohl theoretisch als auch praktisch für alle möglichen Einsatzszenarien gerüstet sind.
Die zuständigen Behörden sind in dem Zusammenhang bereits aktiv und haben sich in einer Reihe von Veranstaltungen mit neuen Bedrohungen der Cyberkriminalität und des Terrorismus, die auch Einsatzkräfte betreffen können, auseinandergesetzt. So ist im Zusammenhang mit Cyberkriminalität zum Beispiel auch für Feuerwehren sicherzustellen, dass insbesonders Personendaten entsprechend geschützt werden und es zu keinem Datenmissbrauch kommen kann.
Die Feuerwehren müssen bestmöglich mit dem modernsten technischen Gerät ausgerüstet werden. Zusätzliche Schulungen für Mitglieder können angedacht werden.
Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren ist eine angemessene Ausfinanzierung. Diese muss den Feuerwehren erlauben ihre Fahrzeuge und Gerätschaften in einem einsatzfähigen Zustand zu halten, bei Bedarf Geräte/Fahrzeuge beschaffen zu können und ihre Mitglieder (weiterhin) erstklassig ausbilden und auf Einsätze vorbereiten zu können. Daher unterstützen wir etwa auch die von Ihnen in Frage 9, 10 und 11 angesprochenen Maßnahmen.
Die zum Schutz und zur Sicherung der Einsatzfähigkeit getroffenen Maßnahmen sind nach unserer Meinung gut, müssen jedoch laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu gewährleisten, haben die Feuerwehren bereits eigene Organisationseinheiten wie den Katastrophenhilfsdienst oder den Feuerlösch- und Bergungsdienst aufgestellt, welche zu Großeinsätzen zusammengezogen werden.11 Grundsatz der Arbeit dieser Einheiten ist, dass die örtliche Einsatzbereitschaft im Wesentlichen gewahrt bleibt. Durch diese Regelungen sollte die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren also auch in möglichen Terrorlagen gesichert sein. Die laufend angepassten Sicherheitskonzepte in Österreich dienen auch dem Schutz der Feuerwehren in Einsatzfällen.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Die Feuerwehren müssen wie alle anderen Einsatzorganisationen auch Alarmierung, Kommunikation und Einsatzpläne unabhängig von der Unterstützung durch digitale oder sonstige angreif- oder zerstörbare Infrastruktur garantieren. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können müssen die Erhalter dafür sorgen, dass die Infrastruktur und die Ausrüstung den Freiwilligen Feuerwehren entsprechend zur Verfügung gestellt werden.
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Verschiedene Maßnahmen im Bauwesen, wie beispielsweise Fassadendämmungen, Photovoltaik- und Solaranlagen sind für die Feuerwehren eine große Herausforderung. Dazu kommt noch, dass sich im Bereich der Mobilität sehr viel auf elektrisch betriebene Fahrzeuge verschiebt. Auch die Technologie bei selbstfahrenden Autos und Bussen wird schon andiskutiert und wird auch für die Feuerwehren ein erhöhtes Sicherheits- und Schulungspotential erfordern. Die Sicherheitslage in Europa und Österreich wird für die Feuerwehren ebenfalls ein zusätzliches Betätigungsfeld werden. Die Dimensionen hierfür sind noch nicht abschätzbar.
Cyberkriminalität kann nicht dem Aufgabengebiet einer Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet werden und obliegt den offiziellen Behörden, wie Polizei und Bundesheer. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass keine Doppelgleisigkeit entsteht.
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