Die bestehende ÖBFV-Musterrichtlinie „Drohnen (UAS) im Feuerwehrdienst“ wurde angepasst und in der letzten Präsidialsitzung im Burgenland beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen sind von diesen Anpassungen vordergründig die Klarstellung des diesbezüglichen (dynamischen) rechtlichen Umfeldes sowie die Gliederung „taktischer UAS-Einheiten“ (u. a. in UAS-Trupp, UAS-Gruppe) gem. dem ÖBFV-Heft 122 betroffen.

Die Publikation ÖBFV-Info E-35 Ausgabe 2025 „Musterrichtlinie – VERWENDUNG VON DROHNEN (UAS) IM FEUERWEHRDIENST“ ist fertig produziert und steht ab sofort im ÖBFV-Webshop, sowie auf der ÖBFV-Cloud (https://cloud.oebfv.at/) zur Verfügung.