Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2025
Bundesweit gibt es unterschiedliche Anforderungen für Mitglieder von Flughafenfeuerwehren. Abhängig von den Aufnahmekriterien kann die Grundausbildung unterschiedlich lange dauern. Unterschiedliche Standards in Bezug auf Lehrinhalte und Ausbildungszeitraum bewirken unterschiedliches Ausbildungsniveau.
Die Richtlinie soll das Aufnahmeverfahren und die Ausbildung von Mitgliedern einer Flughafenfeuerwehr der Österreichischen Verkehrsflughäfen regeln, vereinfachen und vereinheitlichen.
Wiederkehrende Fortbildung gewährleistet ein Auffrischen von angeeignetem Wissen und ermöglicht es am Stand der Technik zu bleiben.
Mit der gegenständlichen Richtlinie werden die ausbildungsspezifischen Inhalte in Bezug auf Flughafenfeuerwehren des
• ICAO Annex 14, Vol I – Aerodrome Design and Operations,
• ICAO Doc 9137, Part 1 – Rescue and Fire Fighting, sowie der
• Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze
umgesetzt, und bedient sich dabei des föderalistischen Aufbaus des Feuerwehrwesens in
Österreich.
Träger der Feuerwehr ist die Gemeinde, die gesetzlich verpflichtet ist, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen. Hierzu bedient sich die Gemeinde der Feuerwehr als Hilfsorgan.
Die Feuerwehren der Gemeinden sind darüber hinaus in Landesfeuerwehrverbänden organisiert. Sie sind, genau wie die Feuerwehren, Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Landesfeuerwehrverbände sind wiederum Mitglieder des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands.
In Österreich basiert das Feuerwehrwesen auf Freiwilligkeit – 99% der in Österreich aktiven Feuerwehrmitglieder engagieren sich freiwillig – von kleinen Dorfgemeinschaften bis hin zu großen urbanen Gebieten.
In großen Betrieben sind darüber hinaus aufgrund diverser landesgesetzlicher Bestimmungen Betriebsfeuerwehren eingerichtet. Auf den österreichischen Verkehrsflughäfen wurden aufgrund der Zivilluftfahrt-Such- und Rettungsdienstverordnung 1999 (ZSRV 1999) Betriebsfeuerwehren eingerichtet.
In den sechs größten Städten Österreichs (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien) sind Berufsfeuerwehren eingerichtet.