Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen auslösen, müssen mit Europäischen Normen wie z.B. EN 12094-1 und EN 12094-2 übereinstimmen.

Da den in der EN 13565-2 angeführten Normen EN 12094-1 und EN 12094-2 ausdrücklich die Wortfolge „z.B.“ vorgestellt ist, können stationäre Schaumlöschanlagen auch durch andere – mit Europäischen Normen übereinstimmende – Einrichtungen ausgelöst werden, z.B. mittels Brandmelderzentralen gemäß EN 54-2.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24 Die Bestätigung des Besuches…

Zusatzinfo: TRVB 117 O

Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Ein Schwerverletzter bei Explosion und Brand

Bei einem Brand mit Explosion am 17.12.2022 werden ein Mann und…
Josefine Kern, FPräs Albert Kern, HBP Alexander Van der Bellen, FVPräs Franz Humer, FVPräs Armin Blutsch

Lagerplatzbrand in Simmering

Aus unbekannter Ursache war am 22. April 2014 in den frühen…

Live aus Mulhouse: Bei der Feuerwehr zählt jede Sekunde

Unter diesem Motto sind derzeit gesamt 270 Feuerwehrmitglieder…

NÖ LFV: Einsatzbilanz 2012

Mehr Brände, mehr Verkehrsunfälle, mehr Unwetter, mehr Leben…