Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk
Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24
Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.
Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.
Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.
Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.