Dokumentation zur Verlängerung des Brandschutzpasses – Gültigkeitsvermerk

Zu Pkt. 3.4.6. TRVB 117 O 24

Die Bestätigung des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung mit der gleichzeitigen Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses erfolgt durch die veranstaltende Ausbildungsinstitution.

Die Eintragung im (gültigen) Brandschutzpass hat daher jedenfalls auch zu enthalten: „gültig bis: Datum (Monat/Jahr)“.

Dies gilt auch für nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare, welche die Gültigkeit verlängern.

Ist der Brandschutzpass nicht mehr gültig darf dieser Gültigkeitsvermerk nicht angeführt werden.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

TRVB 127 S

Im Anhang Q3 ist der Begriff „AFFF-Schaummittel“ durch den…

Ergänzender Text zu Punkt 4.7.2 der EN 13565-2 „Auslösen stationärer Schaumlöschanlagen“

Normtext: Einrichtungen, die stationäre Schaumlöschanlagen…

Zusatzinfo: TRVB 117 O

Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Brand in Wiener Discounter-Markt

In einem Discounter-Markt in Wien-Floridsdorf kommt es am 04.12.2023…

Änderungsservice für Bekleidungsvorschriften

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband überarbeitet derzeit…
COVID 3-G-Regel Hinweis für den Dienstbetrieb
,

3-G-Regel-Hinweis für Feuerwehren online zur Verfügung

Für Veranstaltungen oder den Dienstbetrieb hat der ÖBFV eine…

Zwei Verletzte bei Zimmerbrand

Aus unbekannter Ursache kam es am 23.01.2018 gegen 04:00 Uhr…

Brand im Spital

Aus unbekannter Ursache war in der Nacht auf den 24.01.2017 ein…

Autobus prallt gegen Bauwerk – sechs Personen verletzt

In Wien – Simmering ist es Freitagabend (05.02.2016) zu einem…

Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person

Am 24. August 2014 kam es in der Seybelgasse in Wien Liesing…

Inspektionsrauchfangkehrer der Feuerwehr Wien bei ungewöhnlichem Einsatz

Am 30. März 2013, Karfreitag, alarmierte es in der Feuerwache…