Übernahme der Kosten für Waldbrandbekämpfung der Feuerwehren
Die jüngste Novelle des Forstgesetzes vom 16. November 2023 bringt eine bedeutende Änderung für die Feuerwehren mit sich: Der neue Paragraph 41a regelt nun die Übernahme der Kosten für die Waldbrandbekämpfung durch den Bund für ganz Österreich einheitlich.
Das neu eingeführte Entschädigungsmodell zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Es stützt sich auf eine fundierte Kostenabschätzung für Waldbrände in Österreich sowie auf die Datenbank der Waldbrände der Universität für Bodenkultur. Durch dieses Modell werden eine einfache und automatisierte Schadensmeldung sowie Tarifermittlung auf objektiver Basis und mit Rechtssicherheit ermöglicht (FEUERWEHR.AT berichtete in der Mai-Ausgabe).
Mittlerweile wurden die Formulare und Infoblätter zur Beantragung der Waldbrandbekämpfungskosten gemäß § 41a Forstgesetz 1975 auf der Homepage des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) veröffentlicht. Die Dokumente sind HIER abrufbar.
Rechtsgrundlage für die neue Verrechnung ist der § 41a Forstgesetz 1975, der am 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge im BML ist die Abteilung III/2 „Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation“.