Wichtige Mitteilung

Ein Rauchabzug für Stiegenhäuser gemäß TRVB 111 S ist keine technische Brandschutzeinrichtung im Sinne der TRVB 119 O. Eine Brandschutzorganisation gemäß TRVB 119 O ist hiefür demnach nicht zwingend erforderlich.
Wenn in Objekten mit Rauchabzügen für Stiegenhäuser gemäß TRVB 111 S kein BSB bestellt ist, obliegt die Verantwortung hinsichtlich notwendiger Überprüfungen/ Instandhaltungen den jeweiligen Hauseigentümer bzw. einer von diesen bestellten Liegenschaftsverwaltung.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

Zusatzinfo: TRVB 117 O

Die Übergangsfrist gemäß TRVB 117 O, Pkt. 10 wird bis…

BSW- und BSB-Ausbildung

Seitens des TRVB-AK wird hiermit eindeutig klargestellt, dass…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

KS-03: österreichweite Ausschreibung für Einsatzbekleidung

Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hat im Auftrag des ÖBFV eine…

Burgenland im ÖBFV-Fokus

Rund um die Messe SIGNAL112 in Oberwart finden zahlreiche Termine…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Wiener Feuerwehr befreit Reh aus Netz

Ein Reh verhängt sich am 08.12.2022 in einem Netz und kann sich…
Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz

Zwei Schwerverletzte bei Pkw-Unfall in Liesing

Bei einem schweren Autounfall in der Nacht auf  Mittwoch den…

Schwere Unwetter in Österreich – Feuerwehren auch finanziell gefordert

Zunehmende Wetterextreme verursachen auch im Sommer 2020 tausende…

ÖBFV-Ausbilderseminar im neuen Format in Wien

Das Feuerwehrausbildungszentrum der Berufsfeuerwehr Wien war…

Königspython entkommen

Am 6. Juli 2015 morgens konnte eine Königspython aus ihrem Terrarium…