Ab 21. Februar 2022 wieder Anträge beim NPO-Fonds möglich
Freiwillige Feuerwehren können Unterstützung für das vierte Quartal 2021 erhalten – Anträge sind bis 30. April möglich.
Um gemeinnützige Einrichtungen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGO bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen, haben Parlament und Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) ins Leben gerufen. Damit konnten bisher rund 23.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit fast 700 Mio. Euro unterstützt werden. Da viele Einrichtungen seit dem Herbst erneut mit immensen COVID-bedingten Schwierigkeiten kämpfen, haben sich Vizekanzler Werner Kogler und Ehrenamtsministerin Elisabeth Köstinger erfolgreich dafür eingesetzt, dass der NPO-Fonds verlängert und auf insgesamt 1,075 Mrd. Euro aufgestockt wurde. Unterstützung für das 4. Quartal 2021 kann ab 21. Februar über die elektronische Plattform www.npo-fonds.at beantragt werden. Auf dieser Website finden sich auch bereits die Richtlinien und alle Detailinformationen. Anträge über das 4. Quartal 2021 sind bis 30. April 2022 möglich.
Quelle: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport