Bestätigt: Keine Vignettenpflicht für Feuerwehr

Nachdem am 5. Juli 2018 die neue Mautordnung (Version 52) in Kraft getreten ist, klärt die ASFINAG in einem Infoblatt über die nun geltende Regelung für Feuerwehrfahrzeuge auf. Die Situation im Hinblick auf Blaulicht-Fahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden ist nun transparenter – damit sollten zukünftig alle Probleme beseitigt sein.

Der ÖBFV hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv um eine Lösung des Problems im Sinne der Feuerwehr bemüht (siehe FEUERWEHR.AT Heft 1-2/2018). Die folgenden Absätze informieren nun über die Mautpflicht bzw. Ausnahmen von der Mautpflicht auf dem österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz bei Verwendung von Fahrzeugen, an denen Blaulicht sichtbar angebracht ist bzw. angebracht werden darf und die für die Verwendung ausschließlich oder vorwiegend für Feuerwehren bestimmt sind.

Ausnahme von der Vignettenpflicht bzw. GO-Maut-Pflicht
Permanente Ausnahme von der Mautpflicht für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden: Voraussetzung ist die sichtbare Anbringung der Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht. Eine Differenzierung danach, ob das Fahrzeug das Blaulicht gemäß § 20 Abs 1 Z 4 oder Abs 5 KFG führen darf, erfolgt nicht mehr. Tipp für Kfz mit Blaulicht, dessen sichtbare Anbringung schwer erkennbar ist: Einige Fahrzeuge führen zwar Blaulicht, dessen sichtbare Anbringung kann mitunter schwer erkennbar sein (beispielsweise aufgrund seiner fixen Verbauung im Kühlergrill). Es empfiehlt sich jedenfalls, die Kennzeichen dieser Fahrzeuge mittels Ausnahmeantrag einzumelden, um so allfällige nachgelagerte Korrespondenzen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Mautprellerei zu vermeiden. Verwenden Sie hierzu den Antrag unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ausnahme-mautpflicht/.

Mautpflicht bzw. Möglichkeiten für eine Ausnahme von der Entrichtung der Streckenmaut
Einsatzfahrzeuge (im Sinne § 2 Abs 1 Z 25 StVO 1960) sind für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale von der Mautpflicht auf den Streckenmautstrecken befreit. Hierzu zählen der Bosruck- und Gleinalmtunnel auf der A 9, der Tauern-/Katschbergtunnel auf der A 10, der Karawankentunnel auf der A 11, die gesamte A 13 Brenner Autobahn und der Arlberg Schnellstraßentunnel auf der S 16. Die Ausnahme von der Mautpflicht gilt auch für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem die Signale verwendet wurden. Tipp für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden: Für Kraftfahrzeuge von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind, besteht die Möglichkeit, eine permanente Ausnahme von der Streckenmaut zu beantragen. Diese Ausnahme ist unabhängig davon, ob das Blaulicht zum Zeitpunkt der Fahrt gerade verwendet wird. Die Ausnahme von der Streckenmautpflicht ist bei der ASFINAG jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind beizulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ausnahme-mautpflicht/.

Kraftfahrzeuge einer ausländischen Feuerwehr
Für Kraftfahrzeuge einer ausländischen Feuerwehr besteht eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht. Die Ausnahme gilt auch für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem die Signale verwendet wurden.

Quelle: ASFINAG

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

1. Fachtagung „Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis“ 2025

Die 1. Fachtagung „Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis…

Übernahme der Kosten für Waldbrandbekämpfung der Feuerwehren

Die jüngste Novelle des Forstgesetzes vom 16. November 2023…

Ankündigung: 1. Webinar des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes

Der ÖBFV startet mit einem Webinar zum Thema „Fachempfehlung…

27. Salzkammergut-Rad-Trophy

Im Rahmen der 27. Salzkammergut-Trophy lädt der MTB Club Salzkammergut…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

Zweiter Durchgang der ÖBFV-Führungsseminar-Reihe 2024

Der Landesfeuerwehrverband Niederösterreich ist Austragungsort…

FPräs Mayer bei Finanzminister Brunner

Finanzminister Magnus Brunner und Feuerwehrpräsident Robert…

FELIX & ÖBFV Feuerwehrjugendfördertopf

Alle Jahre wieder... aber im Sommer! Die Firma FELIX Austria…

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden! Ein ereignisreiches Jahr…

Übergangsfrist mit @bundesfeuerwehrverband.at endet

Die Mail-Endung @bundesfeuerwehrverband.at wird mit Ende Jänner…

Kellerbrand – Berufsfeuerwehr Wien bringt 23 Menschen in Sicherheit

In Wien – Favoriten ist Samstagnacht (14.07.2018) ein Kellerbrand…

Brand im Spital

Aus unbekannter Ursache war in der Nacht auf den 24.01.2017 ein…

Umgestürzter Turmdrehkran in Wien Josefstadt

Die Wiener Berufsfeuerwehr (MA 68) hat am 12. Juli 2014 gegen…