Im tiefsten steirischen Winter traf sich das Präsidium des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes am 2. und 3. Februar im Luftkurort Laßnitzhöhe nahe Graz zur vierteljährlichen Sitzung. Dabei stand erneut eine umfangreiche Tagesordnung auf dem Programm.
Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die personenbezogenen Daten, die von allen Feuerwehren gesammelt, verarbeitet und verwaltet werden. Eine Arbeitsgruppe wird sich auf Bundesebene innerhalb der nächsten Tage mit dieser Thematik beschäftigen und die Ergebnisse rasch über die Landesfeuerwehrverbände an die Feuerwehren kommunizieren. Ziel ist, dass die einzelnen Feuerwehren keine aufwändigen Maßnahmen ergreifen müssen.
Die TRVB 159 S „Objektfunkanlagen“ wurde überarbeitet und in dieser Sitzung beschlossen. Das gilt auch für den Blattler „gefährliche Stoffe“. Dieser wurde im Laufe der letzten Monate aktualisiert, nun erfolgt – nach der Bedarfserhebung durch den ÖBFV – die Produktion der Neuauflage.
Die Richtlinie KS 20 „Leistungsanforderungen für Chemikalienschutzanzüge der Schutzstufe II (nicht gasdicht)“ wurde, um den Ankauf von PSA für die Feuerwehren zu erleichtern, neu erstellt und nun ebenfalls beschlossen.
Viele weitere topaktuelle Themen wurden in intensiven Diskussionen beleuchtet. Das erklärte Motto dieser zwei Tage: Doppelgleisigkeiten in Zukunft vermeiden und den Herausforderungen noch geschlossener begegnen.
Ein Detailbericht der 333. Präsidialsitzung wird in der nächsten Ausgabe von FEUERWEHR.AT erfolgen.